Was ist eine Aufsichtsubertragung?

Was ist eine Aufsichtsübertragung?

Laut § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) können die Eltern die Aufsicht ihres minderjährigen Jugendlichen auf eine volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ übertragen. Tante, der Onkel oder die Großeltern, auch die bereits volljährigen Geschwister können dagegen diese Aufgabe wahrnehmen.

Wie lange darf ein 15 Jähriger in die Disco?

Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten.

Wie viele private Krankenhäuser gibt es in Deutschland?

Laut einer Statistik der Deutschen Krankenhausgesellschaft, gab es im Jahr 2008 eine Zahl von 571 öffentlichen Krankenhäusern, 673 freigemeinnützige und 537 private Krankenhäuser in Deutschland. Tendenziell nimmt die Zahl der privaten Krankenhausträger zu, die der anderen ab, weil sie nach und nach privatisiert werden.

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Was ist der Ziel eines privaten Krankenhausträgers?

Das Ziel eines privaten Krankenhausträgers ist es, einen Gewinn zu erwirtschaften. Diese Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn er mehr erwirtschaften will, als nötig ist, um seinen finanziellen Bedarf zu decken.

Was sagt die Trägerschaft von Krankenhäusern aus?

Die Trägerschaft von Krankenhäusern sagt heute meist nichts mehr über die Rechtsform aus, in der das Krankenhaus betrieb en wird. So gibt es durchaus kommunale GmbHs und Aktiengesellschaft en ebenso wie gemeinnützig e Aktiengesellschaft en bei freigemeinnnützigen Trägern.

Was ist das Gesetz für Menschen mit Behinderungen?

Es ist gem. Art. 56 Abs. 1 dieses G am 1.5.2002 in Kraft getreten. (1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.