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Was ist eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer?
Unionsbürger benötigen keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis. Es besteht lediglich – wie bei Deutschen – eine Meldepflicht bei den Meldebehörden und die Verpflichtung, sich mit einem gültigen Pass oder anerkannten Passersatz ausweisen zu können. Einzelheiten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer finden Sie im Merkblatt Ausländerrecht II.
Wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Antragsteller müssen zahlreiche Voraussetzungen wie eine 5-jährige Aufenthaltszeit in Deutschland, ein angemessenes Einkommen sowie mindestens 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.
Wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland?Sie können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Regel erhalten Sie immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Kann ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verlieren?
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis können Sie hingegen nicht verlieren, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse nach Erteilung verändern – wenn z. B. durch Arbeitslosigkeit ein geregeltes Einkommen wegfällt. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bleibt auch nach einer Scheidung erhalten. 6.
Was ist das Aufenthaltsrecht im Ausländerrecht?
Ausländerrecht I – Einreise und Aufenthaltserlaubnis. Nach dem Aufenthaltsgesetz werden Aufenthaltstitel, die zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigen, als Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt. Zur erstmaligen Einreise ist immer ein Visum für das Bundesgebiet erforderlich.
Kann ein Ausländer ein Aufenthaltstitel erteilt werden?
Einem Ausländer kann jedoch ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer solchen erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG zugestimmt hat oder gesetzlich bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.
Wie erhalten sie einen unbefristeten Aufenthalt in der EU?
Erwerb des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt. Als EU-Bürger/-in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen,