Was ist eine angemessene Vergutung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes?

Was ist eine angemessene Vergütung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes?

der Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG); „angemessen” im Sinne des Gesetzes ist eine Vergütung dann, wenn sie üblich und redlich ist, genauer gesagt: „dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der …

Wann ist eine Vergütung angemessen?

Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer, Häufigkeit, Ausmaß und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise …

Welche Vergütung steht dem Urheber zu?

Nach § 32 Abs. 1 UrhG hat der Urheber einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Das Gesetz selber definiert nicht welche Vergütung angemessen ist, sondern stellt zur Bestimmung der Angemessenheit auf die gemeinsamen Vergütungsregeln der Verbände ab, § 36 UrhG.

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Welche Handlungsempfehlung hat die Urheberrechtsabgabe?

Die Urheberrechtsabgabe – eine Handlungsempfehlung für betroffene Händler. Hersteller bestimmter Geräte und Speichermedien, die der (elektronischen) Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken dienen, müssen gemäß §§ 54 ff. UrhG eine sog. Urheberrechtsabgabe leisten.

Welche Werke sind durch das Urheberrecht geschützt?

Häufige Beispiele dafür sind Bühnenwerke, Schriftwerke, Werke der Musik und Kunstwerke wie Poesie, Romane, Filme, Lieder, Software, Fotografien, Gemälde und Architektur. Wenn du ein Originalwerk schaffst, das in die angeführten Kategorien passt, ist dein Werk durch das Urheberrecht geschützt.

Welche gesetzlichen Pflichten ergeben sich aus der Urheberrechtsabgabe?

Die gesetzlichen Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern im Zusammenhang mit der Urheberrechtsabgabe ergeben sich aus den §§ 54 ff. des deutschen Urheberrechtsgesetzes (kurz: UrhG) . 1. Vergütungspflicht von Herstellern, Importeuren und Händlern

Ist der Schutz von Urheberrecht und berechtigten Interessen gewährleistet?

Der Schutz des Urheberrechts und der berechtigten Interessen Dritter müssen gewährleistet sein, selbst wenn die Verantwortlichkeit für einen Datensatz unklar oder die oder der Verantwortliche nicht greifbar sein sollte. Deshalb sollten bei der Planung eines Forschungsvorhabens grundlegende rechtliche Fragen im Voraus abgeklärt werden.

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