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Was ist eine allgemeine Verkehrskontrolle?
Allgemeine Verkehrskontrolle – die gesetzliche Grundlage. Aus Art. 20 III Grundgesetz (GG) lässt sich das Rechtsstaatsprinzip ableiten. Es besagt, dass die Exekutive, also unter anderem die Polizei, nicht gegen Gesetze verstoßen darf.
Ist die beste Methode jemanden zu ignorieren?
Die beste Methode jemanden zu ignorieren ist es, wenn du jeglichem Blickkontakt aus dem Weg gehst. Sobald sich eure Blicke treffen, kannst du nämlich nicht mehr so tun, als würde die Person nicht existieren. Wenn sich die Person in deiner Nähe aufhält, dann stelle also sicher, dass du mit jeder Person ausser ihr Blickkontakt herstellst.
Was ist bei der allgemeinen Verkehrskontrolle zu leisten?
Anweisungen diesbezüglich ist bei der Allgemeinen Verkehrskontrolle Folge zu leisten. Auch die Fahrtüchtigkeit des Menschen darf überprüft werden. Neben Müdigkeit, Krankheit und Behinderung kommt hier vor allem der Drogenrausch in Betracht. Allerdings sind hier den polizeilichen Kompetenzen enge Grenzen gesetzt.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Straßenverkehrsordnung?
Die Rechtsgrundlage dafür stellt § 36 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Missachten Sie die Anweisung, stehen zu bleiben oder rechts ranzufahren, kostet Sie das im schlimmsten Fall 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Sie sollten bei der Fahrt also aufmerksam sein und reagieren, wenn Sie von der Polizei herausgewunken werden.
Der Hauptteil der Personenkontrolle bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellt allerdings die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers dar. Für diese darf die Polizei den Betroffenen auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen.
Kann die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle ablehnen?
Verlangt die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eine Personendurchsuchung, können Sie dies grundsätzlich mit dem Hinweis darauf, dass dies kein Bestandteil der allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO ist, ablehnen. Aber Achtung: Schweigen gilt als Zustimmung.
Was müssen sie bei der Verkehrskontrolle vorzeigen?
Bei der Verkehrskontrolle müssen Sie der Polizei folgendes vorzeigen können: Diese Dokumente müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden, ansonsten muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Auch Angaben zu Ihrer Person darf die Polizei abfragen. Einer Ausweiskontrolle müssen Sie allerdings nicht zustimmen..
Ist die allgemeine Verkehrskontrolle zweckgebunden?
Die allgemeine Verkehrskontrolle ist also zweckgebunden. Sie dient der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers sowie der Verkehrserhebung. ABER: So eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle darf nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden, die auch als solche deutlich zu erkennen sind (uniformiert).