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Was ist ein Versorgungskonto bei der Deutschen Post?
Das Versorgungskonto gibt Auskunft über die bis 31.12. des Vorjahres erworbene Anwartschaft auf KVK Zusatzrente bzw. KVK Zusatzrente-Plus. In dem Versorgungskonto „KVK Zusatzrente“ werden die gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte, die erreichten Versorgungspunkte und Versicherungsmonate dargestellt.
Was ist Versorgungsbaustein?
Versorgungsbausteine sind die Grundlage für die Ansprüche aus der Tarifrente-Bau. Grundlage bilden die Regelungen im „Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau – in der redaktionell angepassten und zur Allgemeinverbindlichkeit beantragten Fassung vom 28. September 2018)“.
Was ist ein individuelles Versorgungskonto?
Für alle Tarifbeschäftigten wird ein individuelles Versorgungskonto eingerichtet. Die Tarifbeschäftigten haben im Leistungsfall ein Wahlrecht zwischen einer lebenslangen monatlichen Betriebsrente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
Wie hoch ist die Betriebsrente bei der Deutschen Post?
Der zuwachsende Versorgungsbaustein wird jährlich um 2,5 Prozent dynamisiert. Der Versorgungsbaustein beträgt für 2016 für Zusteller 855 Euro. Tritt der Leistungsfall ein, weil beispielsweise die gesetzliche Altersrente gezahlt wird, müssen die Arbeitnehmer einen Antrag auf Betriebsrente stellen.
Wann wird die VAP Rente gezahlt?
Die Auszahlung erfolgt auf entsprechenden Antrag und nach Vorliegen aller notwenigen Unterlagen grundsätzlich am 16. Januar nach Rentenbeginn in der Regel in Form von Einmalkapital. Ausnahmen gibt es ggf. für Mitarbeiter mit VAP-Besitzständen.
Welche Abzüge bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Welche Abzüge gibt es bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge? Auf Betriebsrenten müssen Versicherte bei der Auszahlung Steuern und Sozialabgaben bezahlen, genau wie auf ihr früheres Gehalt. Erhält man nur eine geringe Betriebsrente, die unter diesem Betrag liegt, dann müssen gar keine Abgaben gezahlt werden.
Was ist bei der Betriebsrente abgezogen?
Sozialabgaben – Wer im Ruhestand in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss den vollen Krankenkassenbeitrag (2019 im Durchschnitt: 15,5 Prozent) und die Abgaben zur Pflegeversicherung (2019: 3,3 Prozent für Rentner ohne Kinder) auf seine Betriebsrente zahlen.