Inhaltsverzeichnis
Was ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk?
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist grundsätzlich auch mehr als die Summe seiner Teile. Das bedeutet beispielsweise, dass nicht jeder einzelne Takt eines Musikstückes notwendigerweise selbständig ein geschütztes Werk darstellt, auch wenn das Musikstück insgesamt zweifellos geschützt ist.
Wie ist das Urheberrecht im Internet geschützt?
Auch das Urheberrecht im Internet ist durch nationale Gesetze der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Urheberrechtlich geschützt sind im Internet beispielsweise Texte, Bilder, multimediale Inhalte (Software, Videos etc.) und Datenbanken.
Wie entsteht ein geschütztes Werk?
Ein geschütztes Werk entsteht durch den Vorgang, in dem der Urheber des Werkes eine Idee umsetzt und ihr eine wahrnehmbare Form gibt. Nach § 1 des Urhebergesetzes (UrhG) sind das Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Was schützt das Urheberrecht von AGB?
Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtlichen Inhalte von AGB, jedoch deren individuelle Gestaltung. Damit ist die Auswahl der einzelnen Klauseln, deren Anordnung und Formulierung gemeint. Das heißt, je individueller die AGB gestaltet sind, desto eher sind sie geschützt.
https://www.youtube.com/watch?v=T5a_53T3UM8
Was unterliegt dem Schutz durch das Urheberrecht?
Dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt dabei die konkrete Wiedergabe einer Idee, also schutzwürdig gilt demnach die Art und Weise wie etwas dargeboten wird. Nicht zuletzt setzt der Urheberschutz ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt.
Was soll der Urheberrechtsschutz sicherstellen?
Der Urheberrechtsschutz soll auch sicherstellen, dass die Urheber eine angemessene Vergütung erhalten, wenn Dritte ihre Werke nutzen. Eine solche Verwertung ist allerdings in der Regel nur zulässig, wenn der Urheber dieser zustimmt.
Was gibt es für das Urheberrecht?
Es gibt das Urheberpersönlichkeitsrecht (Der Urheber kann über die Veröffentlich des Werkes selbst bestimmen, sowie z. B. ein Veröffentlichungs-/Verbreitungsverbot veranlassen). Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und mit Ablauf dieser Frist wird das Werk ‚gemeinfrei’, es kann also von jedem frei verwendet werden.