Was ist ein unbestimmter Rechtsbegriff Inwiefern kommt ein solcher in 626 Abs 1 BGB vor?
1 BGB. Rechtsprechung und Literatur zu § 626 BGB sind deshalb auch auf § 54 BAT anwendbar. Der Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Bei seiner Anwendung sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die jeweiligen Interessen beider Vertragsteile gegeneinander abzuwägen.
Was bedeutet 626 BGB?
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des …
Ist der Rücktritt ausgeschlossen?
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
Wie wird der Vertrag durch den Rücktritt umgestaltet?
Durch den Rücktritt wird der Vertrag unmittelbar ( lateinisch ex nunc) in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgestaltet, das Rechtsgrund für die Rückgewähr ist. Dementsprechend werden die Rechtsfolgen des Rücktritts auch nicht vom Bereicherungsrecht bestimmt.
Ist der Rücktritt unerheblich?
Gesetzlich. Gesetzlich ist der Rücktritt gemäß § 323 V 2 BGB dann ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist, und nach Absatz 6 der Norm, wenn die Unmöglichkeit selbst vom Gläubiger zu vertreten ist.
Was ist die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung?
Stattdessen kommt es auf die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung an, die wiederum einen bestehenden, einredefreien Anspruch zur Voraussetzung haben kann.