Was ist ein Stichentscheid?

Was ist ein Stichentscheid?

Der Stichentscheid ist ein Instrument des Versicherungsnehmers, gegen die Versagung des Versicherungsschutzes durch den Rechtsschutzversicherer vorzugehen, wenn dieser die Versicherungsdeckung ablehnt wegen fehlender Erfolgsaussicht oder wegen angeblicher Mutwilligkeit.

Was ist ein Schiedsgutachterverfahren?

Bei diesem Verfahren einigen sich die streitenden Vertragspartner auf einen Schiedsgutachter, der nach Einholung der Stellungnahmen beider Seiten eine fachliche Beurteilung zu dem streitigen Vorgang abgibt.

Was ist Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit?

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit Das bedeutet, dass auch Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, versichert sind. Voraussetzung bei den meisten Versicherern ist, dass der Vertrag mit dem betreffenden Risiko bereits seit mindestens 5 Jahren besteht.

Kann der Anwalt die Person des Auftraggebers klargestellt werden?

Auch in der dritten Variante des Beispiels muss der Anwalt darauf achten, dass die Person des Auftraggebers klargestellt wird. Denn der Verwalter kann entweder im eigenen Namen den Anwalt beauftragen, wenn dieser dessen Belange (vgl. § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG) im Anfechtungsverfahren vertreten soll.

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Was ist die Vollmacht eines bestrittenen Auftrages?

Diese Vollmacht ist auch bei der Beweisführung eines bestrittenen Auftrages bedeutsam. Zwar ist die Vollmacht nur für das Außenverhältnis zwischen Anwalt und Dritten relevant, während der Auftrag zur Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB) das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant betrifft.

Was ist ein Auftrag im rechtlichen Sinne?

Bei einem Auftrag im rechtlichen Sinne gemäß der §§ 662 ff. BGB handelt es sich hingegen um „jedes rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigwerden.“ Damit handelt es sich bei dem Auftrag um ein Auffangtatbestand, der regelmäßig vom (Bau-)Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag abzugrenzen…

Wer ist Auftraggeber einer Rechtsschutzversicherung?

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist Auftraggeber auch der Versicherungsnehmer, wenn der Versicherer in dessen Auftrag und Namen dem Anwalt den Auftrag erteilt. Auch in der dritten Variante des Beispiels muss der Anwalt darauf achten, dass die Person des Auftraggebers klargestellt wird.