Was ist ein Schutzkonzept in der Kita?

Was ist ein Schutzkonzept in der Kita?

Ein zentrales Ziel von Schutzkonzepten in Kitas ist es, die Einrichtung zu einem Kompetenzort zum Thema sexuelle Gewalt zu machen, d. h., dass Kinder und Jugendliche hier Hilfe finden können. Erzieherinnen und Erzieher haben die Chance, für Kinder eine Vertrauensperson zu sein, wenn sie sich ihnen mitteilen.

Was gehört zu einem Schutzkonzept?

Zu einem Schutzkonzept gehören zum Beispiel Fortbildungen für alle Fachkräfte, ein einrichtungsspezifischer Handlungs- oder Notfallplan sowie Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte.

Wie viele Männer und männliche Jugendliche missbrauchen?

Sexueller Missbrauch findet in etwa 80 \% bis 90 \% der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche statt, zu etwa 10 \% bis 20 \% durch Frauen und weibliche Jugendliche. Sowohl Täter als auch Täterinnen miss-

LESEN SIE AUCH:   Was heisst wenn man reif ist?

Welche Pflichten haben die Betreiber eines privaten Kindergartens?

Die Betreiber eines privaten Kindergartens sind die datenschutzrechtlich Verantwortlichen und haben deshalb Datenschutzpflichten gegenüber den Kindern, Eltern und Mitarbeitern. Zu den Pflichten zählen: Die bereits oben angesprochene Informationspflicht gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Welche Rechte haben die Erziehungsberechtigten gegenüber dem Kindergarten?

Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben nach der DSGVO folgende Rechte gegenüber dem Kindergarten: Auskunftsrecht über alle verarbeiteten personenbezogenen Daten zu ihnen und ihrem Kind Recht auf Löschung (sofern die weitere Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder Teil der Vertragserfüllung ist) Recht auf Datenübertragbarkeit

Ist der Übergang vom Kindergarten in die Schule sinnvoll?

Beim Übergang vom Kindergarten in die Schule kann es durchaus sinnvoll sein, wenn beide Institutionen zusammenarbeiten. Eine Datenweitergabe an Dritte ist nur mit einer schriftlichen Einwilligung der Eltern zulässig, außer es besteht eine andere gesetzliche Pflicht dazu (z.B. gegenüber der Polizei oder dem Jugendamt).