Was ist ein Inkassoauftrag?

Was ist ein Inkassoauftrag?

Beim Inkasso treibt ein beauftragtes Inkassounternehmen die Schulden aus offenen Rechnungen ein und betreibt so das Forderungsmanagement für Kunden. Ein Unternehmen (der Gläubiger) kann ein Inkassobüro oder Anwaltsbüro beauftragen, wenn ein Kunde eine Rechnung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt hat.

Wann wird das Inkasso eingeschaltet?

Gewöhnlich kommt es erst dann zu einem Inkassoauftrag, wenn ein Schuldner einer offenen Forderung trotz mindestens einer Mahnung nicht nachgekommen ist und auf die Anschreiben seines Gläubigers nicht reagiert hat. Spätestens mit der ersten Mahnung befindet sich der Schuldner im Verzug.

Wie wird die Gläubigerstellung begründet?

Nach § 241 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Gläubigerstellung kraft Schuldverhältnisses begründet. Liegt ein wirksames Schuldverhältnis vor, so hat der Gläubiger einen Anspruch i.S.d. § 194 Absatz 1 BGB gegenüber dem Schuldner, von dem der Gläubiger bei Fälligkeit sodann die versprochene Leistung fordern kann.

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Wie findet der Begriff des Gläubigers Anwendung?

Der Begriff des Gläubigers findet allerdings nicht nur im materiellen Recht (also dem Schuldrecht) Anwendung, sondern auch im Verfahrensrecht. So ist in der Zwangsvollstreckung gem. der §§ 704 der Zivilprozessordnung (ZPO) ein (Vollstreckungs-)Gläubiger derjenige, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt.

Wie kann ein Gläubigerwechsel eintreten?

Darüber hinaus kann ein Gläubigerwechsel durch den Tod des Anspruchsinhabers eintreten. Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge ( § 1922 BGB) erwerben der Erbe bzw. die Erben den Anspruch auf die Forderung. Sie werden somit Gläubiger. 2. In der Zwangsvollstreckung

Warum darf der Gläubiger die Leistung nicht angenommen haben?

Letztlich darf der Gläubiger die Leistung nach dem Angebot des Schuldners nicht angenommen haben. Dem steht es gleich, wenn der Gläubiger die nötige Mitwirkungshandlung unterlassen hat, also z. B. die Ware entgegen der Vereinbarung nicht abholt.