Was ist ein gemeinsamer Wohnsitz?

Was ist ein gemeinsamer Wohnsitz?

Ein gemeinsamer Wohnsitz besteht bei intaktem familiären Zusammenhalt, und zwar unabhängig davon, welche räumliche Entfernung zwischen den Eheleuten vorübergehend besteht (z. B. langjährige transkontinentale Aufenthalte), da dies nach modernen westlichen Lebensgewohnheiten nicht (mehr) unüblich ist.

Was ist gesetzlicher Wohnsitz?

Der Begriff des Wohnsitzes ist bundesrechtlich geregelt und damit in der ganzen Schweiz gleich. Der Wohnsitz befindet sich dort, wo man sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und Steuern zahlt. Daher ist er rechtlich von grosser Bedeutung.

Wer hat einen Wohnsitz?

Nach § 8 der Abgabenordnung (AO) hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die in § 8 AO festgeschriebene Definition eines Wohnsitzes knüpft dabei an tatsächliche Umstände an.

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Was bedeutet ständige Wohnsitz?

Nach unserer Definition liegt ein ständiger Wohnsitz dann vor, wenn sich die Person nicht nur vorübergehend am gewählten Reiseziel aufhält, sondern sich dort niederlässt und auch dauerhaft dort bleibt.

Was gilt für ein verheiratetes Paar als Vater?

Wenn ein verheiratetes Paar ein Kind bekommt, gilt der Mann automatisch als Vater und das Paar hat das gemeinsame Sorgerecht. Das ist bei unverheirateten Paaren anders – hier hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind, wenn die Partner nichts unternehmen.

Ist das Ehegattensplitting zulässig?

Wenn aus verschiedenen Gründen ein Ehepaar nicht an einem Wohnsitz lebt, so hat das Finanzamt bisher gern abgelehnt, dass das Ehepaar das Ehegattensplitting nutzen darf – aber: das ist so nicht zulässig, denn abseits von der räumlichen Trennung zählt auch die sogenannte geistige und persönliche Trennung.

Warum haben unverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht?

Unverheiratete Paare haben nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Wenn ein verheiratetes Paar ein Kind bekommt, gilt der Mann automatisch als Vater und das Paar hat das gemeinsame Sorgerecht. Das ist bei unverheirateten Paaren anders – hier hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind, wenn die Partner nichts unternehmen.

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Was ist die Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners?

Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie (§ 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG). In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (§ 12 Abs. 2 Satz 5 MRRG). […]“ 27. Oktober 2014