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Was ist ein Firma einfach erklärt?
Die Firma ist rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Der Begriff wird umgangssprachlich auch unter Kaufleuten meistens wesentlich weitergehend verwendet, womit das Unternehmen gemeint ist.
Was ist die Firma des Kaufmanns?
„Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt“. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. I und II HGB).
Was ist eine Firma recht?
Firma – Voraussetzungen Die Rechtsnatur der Firma basiert auf der Lehre von der Doppelnatur der Firma. Zum einen hat sie einen persönlichkeitsrechtlichen und zum anderen einen vermögensrechtlichen Gehalt. Sie ist also als subjektiv absolutes Recht ein Immaterialgüterrecht.
Welche Rolle spielt die Firma des Kaufmanns?
Eine Firma ist nach § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) der Name, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Unter seinem Firmennamen unterzeichnet der Kaufmann seine geschäftliche Korrespondenz und unter seiner Firma kann der Kaufmann vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Hat ein Kaufmann immer eine Firma?
§ 1 HGB bestimmt, dass Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kaufleute werden zwingend ins Handelsregister eingetragen.
Was ist die Firma der GmbH?
Die Firma der GmbH ist der Name, unter dem sie als juristische Person im Rechtsverkehr auftritt – die GmbH kann nur diesen einen Namen haben. Eine GmbH kann nur eine einzige Firma haben, sie kann nicht – wie ein Einzelkaufmann – mehrere Unternehmen unter verschiedenen Firmen betreiben.
Die Firma ist laut § 17 HGB der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Unter der Firma hat der Kaufmann Ansprüche, geht Verpflichtungen ein, kann klagen (und verklagt werden).
Was ist eine Firmenbezeichnung?
Alternative Begriffe: Firmenbezeichnung, Firmenname, Firmierung, Handelsfirma. Kaufleute können zwischen verschiedenen Firmenarten wählen: Bei einer Personenfirma enthält die im Handelsregister eingetragene Firma den oder die Inhaber, z.B.
Was ist von der GmbH zu unterscheiden?
Von der Firma zu unterscheiden ist die sog. Geschäfts- oder Etablissementsbezeichnung. Die GmbH muss eine Firma nach Maßgabe von § 4 GmbHG erhalten, daher gehört deren Festlegung zum notwendigen Inhalt des GmbH- Vertrags.