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Was ist ein einfacher Vertrag?
Der Auftrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Beauftragte zur Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte im Interesse des Auftraggebers verpflichtet. Voraussetzung für das Vorliegen eines Auftrages ist stets, dass es sich um ein Tätigwerden in fremdem Interesse handelt. …
Was ist ein Auftrag Beispiel?
Im bürgerlichen Recht handelt es sich bei einem Auftrag um einen Vertrag nach §§ 662 – 674 BGB. Dieser Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich und sorgfältig auszuführen. Ein Beispiel hierfür ist die Erledigung eines Botengangs.
Welche Bedeutung hat der Begriff „Auftrag“?
Der Begriff “Auftrag” hat zwei Bedeutungen, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Nach dem Zivilrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 662 – 664 BGB ist ein Auftrag ein Vertrag mit der Pflicht, dass der Auftragnehmer unentgeltlich für den Auftraggeber eine Arbeit verrichten soll.
Was ist ein einfacher Auftrag?
Ein einfacher Auftrag setzt Vertrauen jeder Vertragspartei in die Gegenpartei voraus. Zudem erhält der Beauftragte oft Einblicke in sehr persönliche Angelegenheiten (bspw. Geschäftsgeheimnisse), was bei Pflichtverletzung unter Umständen irreparable Nachteile zur Folge hat.
Ist der Auftrag einseitig verpflichtend?
Der Auftrag ist ein einseitig (= den Beauftragten) verpflichtender Vertrag. Den Auftraggeber treffen neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus § 241 Abs. 2 vor allem die Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen ( § 670) sowie – wenn der Beauftragte dies verlangt – eine Vorschusspflicht für diese Aufwendungen ( § 669 ).
Was ist ein Auftrag im Sinne des BGB?
Was ist ein Auftrag im Sinne des BGB? Im bürgerlichen Recht handelt es sich bei einem Auftrag um einen Vertrag nach §§ 662 – 674 BGB. Dieser Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich und sorgfältig auszuführen. Ein Beispiel hierfür ist die Erledigung eines Botengangs.