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Was ist ein bestehender Vertrag?
Ein bestehender Vertrag ist somit grundsätzlich die wesentliche Voraussetzung für die rechtsgeschäftliche Änderung des bestehenden Schuldverhältnisses. Der Inhalt der Änderung obliegt den Parteien. Sie kann die Hauptleistungen (vgl. BGH NJW 92, 2283), etwaige Nebenverpflichtungen oder auch Leistungsmodalitäten betreffen.
Was können Änderungsverträge betreffen?
Änderungsverträge können auch eine Änderung oder Auswechslung von Personen eines Vertrags betreffen: bei einer vertraglichen Forderung kann die Gläubigerperson durch Abtretung, die Schuldnerperson durch Schuldübernahme geändert werden; durch Vertragsübernahme kann eine Vertragspartei ausgewechselt werden.
Was ist eine Vertragsänderung in Deutschland?
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (pacta sunt servanda).
Was kann ein Änderungsvertrag beziehen?
Ein Änderungsvertrag kann sich aber auch auf die Änderung bzw. Auswechslungen von Parteien beziehen. So kann zum Beispiel bei einer vertraglichen Forderung die Gläubigerperson durch Abtretung ( § 398 BGB [ Bürgerliches Gesetzbuch ]) oder die Schuldnerperson durch Schuldübernahme ( § 414 BGB) geändert werden.
Ist eine Vertragsänderung möglich?
Vertragsänderung: Ein Arbeitsvertrag kann nur in beidseitigem Einverständnis geändert werden. Genauso wie ein Arbeitsvertrag nur dann zustande kommen kann, wenn beide Parteien mit den jeweiligen Bedingungen einverstanden sind, ist auch eine Änderung vom Arbeitsvertrag normalerweise nur dann möglich, wenn beide dieser zustimmen.
Ist eine Änderung im laufenden Vertrag erforderlich?
Wird eine Änderung im laufenden Vertrag aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, kann ein neues Vergabeverfahren ebenfalls vermieden werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Einzige Einschränkung dabei ist, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändert.
Ist der Vertrag unveränderbar?
Verträge bleiben auch dann wirksam und sind inhaltlich unveränderbar, wenn eine der Vertragsparteien mit dem Vertragsinhalt unzufrieden ist. Wichtigste Ausnahmen hierzu sind bestimmte Gestaltungsrechte wie Rücktritt oder Kündigung, deren Auswirkung auf den Vertrag durch einseitige Erklärung des Berechtigten herbeigeführt werden kann.