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Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler (Kunstfehler) ist ein nach dem Stande der Medizin unsachgemäßes, den Patienten schädigendes Verhalten (durch Tun oder Unterlassen) des Arztes. Dies kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen und muss nicht rein medizinischer Natur sein.
Wie viele Behandlungsfehler gab es in 2018?
Festgestellte Fehler gab es etwa 3.500. Auch die Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für 2018 sprechen von 6.000 Sachentscheidungen und von 1.800 Fällen bei denen ein konkreter Behandlungsfehler festgestellt wurde.
Wie lange verjähren Ansprüche nach Behandlungsfehlern?
Alle Ansprüche können verjähren (§ 194 BGB), also auch Schadenersatzansprüche wegen (grob) fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Die regelmäßige Verjährungsfrist nach Behandlungsfehlern beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Fehler passiert ist und der Patient diesen bemerkt hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wie viele Behandlungsfehler gab es in der Krankenkasse?
Laut Statitik des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes-Bund der Krankenkassen aus dem Jahr 2018 gab es im vergangenen Jahr etwa 14.100 Behandlungsfehlervorwürfe. Festgestellte Fehler gab es etwa 3.500.
Ein Behandlungsfehler ist nach allgemeinem Verständnis und der entsprechenden Regelung im Patientenrechtegesetz vom 20. Mai 2013 (= § 630 a BGB) die Verletzung des fachlichen Standards, der zurzeit der Behandlung aus medizinischer Sicht anerkannt ist.
Was ist die Prozessführungsbefugnis für den Kläger?
Wesentlich für den Kläger ist weiterhin die Prozessführungsbefugnis. Diese sagt aus, im eigenen Namen über das streitige Recht zu prozessieren. Für den Kläger besteht sie dann, wenn er behauptet, das streitige Recht stünde ihm selber zu.
Was ist das medizinische Gutachten?
Das medizinische Gutachten soll die Rechtsfrage kl ren, ob gehaftet wird. Haftung ist hier das Einstehenm ssen des Verantwortlichen f r den Schaden, dessen Ursache ein Behandlungsfehler oder eine ungen gende Aufkl rung ist.
Wie muss der Kläger das fremde Recht geltend machen?
Zunächst muss der Kläger vom Rechtsinhaber ermächtigt worden sein, das Recht vor Gericht geltend zu machen. Weiterhin muss der Kläger sein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, das fremde Recht auch gerichtlich rechtskräftig zu machen. Schlussendlich darf die Geltendmachung des Anspruchs nicht rechtsmissbräuchlich sein.