Was ist ein Antrag an das Familiengericht?

Was ist ein Antrag an das Familiengericht?

Antrag an das Familiengericht. Ein Verfahren vor dem Familiengericht wird nur auf Antrag eröffnet. Das bedeutet, dass jemand einen Schriftsatz an das zuständige Amtsgericht schickt oder von einem Anwalt schicken lässt, dem zu entnehmen ist, was beantragt wird und mit welcher Begründung. Zumeist ist dies entweder ein Elternteil oder das Jugendamt.

Wann wird das Verfahren vor dem Familiengericht eröffnet?

Verfahren vor dem Familiengericht. Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Was ist ein Familiengericht?

Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

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Ist das Familiengericht zuständig für Adoptionsentscheidungen?

Zudem ist das Familiengericht zuständig für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaften und den damit verbundenen Folgesachen. Ebenso fallen Adoptionen und die Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen in die Zuständigkeit des Familiengerichts. Ermittelt das Familiengericht von sich aus oder muss ich dort alles einzeln vortragen?

Ist die Anrufung des Familiengerichts erforderlich?

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist erfor-derlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. Es ist Aufgabe des Familiengerichts, zu entscheiden, ob zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht erforderlich ist.

Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?

Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.

Wie ist das Familiengericht zuständig?

Familiengericht. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig. Bei der Entscheidungsfindung ist in der Regel ein Einzelrichter zuständig und keine weiteren Schöffen. Eine Anwaltspflicht besteht in der ersten Instanz nicht, allerdings ist es ratsam sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

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Wann wird der Antrag an das Amtsgericht geschickt?

Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Wie kann das Familiengericht das Ordnungsgeld anordnen?

Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen. Beim Familiengericht müssen sich die Beteiligten grundsätzlich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 114 FamFG).


Was ist das Familiengericht?

Das Familiengericht – Informationen zur Show Das Familiengericht ist eine dem Genre der Gerichtsshow zuzuordnende Pseudodokumentation, die du bei TVNOW als Stream online anschauen kannst. In jeder Folge von Das Familiengericht verhandeln drei echte Juristen – ein Richter und zwei Rechtsanwälte – fiktive Gerichtsfälle.

Warum hebt das Familiengericht den Beschluss des Familiengerichts auf?

Das OLG Brandenburg hebt den Beschluss des Familiengerichts deshalb auf (OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.05.2012 – 9 UF 6/12). Das Familiengericht muss im Tenor konkrete Feststellungen zur Häufigkeit, zur Zeit, zum Ort und zur Verpflichtung zum Bringen und Abholen des Kindes treffen.

Wie hat das Familiengericht den Umgangsrecht verweigert?

In einem aktuellen Fall zum Thema Umgangsrecht hat das Familiengericht eine inhaltliche Regelung des Umgangs verweigert – und damit eine Situation geschaffen, die für alle Familienmitglieder unzumutbar ist. Das OLG Brandenburg hebt den Beschluss des Familiengerichts deshalb auf (OLG Brandenburg, Beschl.

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Wie hat das Familiengericht das Recht auf Entscheidung in der Sache beschieden?

Das Recht der Eltern auf Entscheidung in der Sache Das Familiengericht hat die ausdrücklich gestellten widerstreitenden Anträge der Eltern – einerseits den Antrag des Vaters auf eine konkrete Umgangsregelung, andererseits den der Mutter auf Umgangsausschluss – in der Sache bisher nicht beschieden.

Was hat das Familiengericht zu beachten?

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wer ist der Vorsitzende Richter bei das Familiengericht?

Der vorsitzende Richter bei Das Familiengericht ist Frank Engeland. Dieser wurde am 12. März 1961 in Dorsten geboren und studierte nach Ende seines Zivildienstes in Köln Rechtswissenschaften.


Ist das Verfahren vor dem Familiengericht geregelt?

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist in dem seit dem 01.09.2009 geltenden Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG geregelt, das teilweise auf Vorschriften der Zivilprozessordnung – ZPO – verweist.

Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst gewöhnliches Urteil. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig.

Welche sachliche Zuständigkeit hat das Familiengericht?

Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts. Das Familiengericht ist sachlich zuständig für:  Ehesachen – das sind Verfahren auf o Scheidung der Ehe (Scheidungssachen), o Aufhebung der Ehe und o Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.