Was ist die Wochenarbeitszeit beim Jugendarbeitsschutzgesetz?

Was ist die Wochenarbeitszeit beim Jugendarbeitsschutzgesetz?

Die Wochenarbeitszeit beim Jugendarbeitsschutzgesetz. Als Jugendlicher dürfen Sie maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten: Wenn Jugendliche Freitags früher ins Wochenende gehen dürfen. Auf diesem Weg können sie von Montag bis Donnerstag bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden,…

Ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen verboten?

Die Beschäftigung von Kindern (bis zum 15. Geburtstag) und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im Grundsatz verboten. Sie sollen im Interesse ihrer Gesundheit, Entwicklung und Schulausbildung keiner regelmäßigen Beschäftigung nachgehen (müssen).

Wie viele Stunden pro Woche dürfen Jugendliche arbeiten?

Als Jugendlicher dürfen Sie maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten: Wenn Jugendliche Freitags früher ins Wochenende gehen dürfen. Auf diesem Weg können sie von Montag bis Donnerstag bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, um gemeinsam mit den Erwachsenen das verlängerte Wochenende beginnen zu können.

LESEN SIE AUCH:   Wie stelle ich eine Endokarditis fest?

Was ist die Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen?

Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten. Geschäftsfähigkeit meint die Fähigkeit einer Person, selbst Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen. Sie ist in den §§ 104 ff. BGB [ Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt.

Welche Arbeiten verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Diese Arbeiten verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten sind festgelegt und als Jugendlicher dürfen Sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind.

Wie lange dürfen Jugendliche ab 15 Jahren arbeiten?

Ab 15 Jahren sind die Einschränkungen nicht ganz so strikt wie bei 14-Jährigen. Im Prinzip dürfen Jugendliche ab 15 Jahren bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten bzw. eine 40-Stundenwoche haben. Das gilt allerdings nicht, wenn Jugendliche noch zur Schule gehen.