Was ist die Regelbemessung beim Arbeitslosengeld?

Was ist die Regelbemessung beim Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem beitragspflichtigem Arbeitsentgelt, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Leistungsanspruches erzielt wurde. In diesem Fall werden Sie in eine Qualifikationsstufe einsortiert und erhalten danach Ihr Arbeitslosengeld.

Wird Krankengeld bei der Berechnung von ALG I Anspruch berücksichtigt?

Zur Bemessung des Arbeitslosengeldes wird das Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen herangezogen. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden hinzugerechnet. Andere Zahlungen (zum Beispiel Krankengeld oder Abfindungen) werden nicht zur Bemessung herangezogen.

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen: Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.

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Was können sie mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Sie können aber auch mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld einen Vorschuss beantragen. Vorschüsse müssen Sie zurückzahlen, falls sich später herausstellt, dass sie Ihnen nicht zustanden oder zu hoch waren. Das gilt auch bei Arbeitslosengeld, das Sie aufgrund einer vorläufigen Entscheidung bekommen haben.

Wie gewährt der Staat Arbeitslosengeld?

In solchen Fällen springt der Staat ein und gewährt Arbeitslosen finanzielle Hilfen in Form von Arbeitslosengeld. Arbeitssuchend sind demnach alle, die eine entsprechende Meldung ans Arbeitsamt machen und nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Wie lange können sie Arbeitslosengeld beziehen?

Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Weiteres Beispiel: Waren Sie für den Mindestzeitraum von 12 Monaten versicherungspflichtig, können Sie bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld beziehen.