Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist die Löschung von Daten nach der DSGVO?
- 2 Was ist mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun?
- 3 Was soll der Datenschutz als Teilbereich der Datensicherheit bewahren?
- 4 Was gilt für Löschung personenbezogener Daten auf Internetseiten?
- 5 Wie müssen Unternehmen die personenbezogenen Daten löschen?
Was ist die Löschung von Daten nach der DSGVO?
Die Löschung von Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss grundsätzlich unter zwei Blickwinkeln betrachtet werden: Einmal aus der Sicht des Betroffenen, der ein Recht auf Löschung hat und einmal aus Sicht des Verantwortlichen, der eine Pflicht zur Löschung hat.
Was ist mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun?
Nicht erst mit Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung stehen personenbezogene Daten und andere Informationen unter besonderem Schutz. Schon seit langem nämlich spielen die Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle. Teil des sie umgebenden Schutzgeflechts ist das Post- und Briefgeheimnis.
Welche Datenschutzbestimmungen gelten für personenbezogene Daten?
Der Datenschutz soll als Teilbereich des allgemeiner gefassten Bereichs der Datensicherheit spezifische Datensätze vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff bewahren: personenbezogene Daten. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden sich zum einen im Bundesdatenschutzgesetz,…
Was soll der Datenschutz als Teilbereich der Datensicherheit bewahren?
Der Datenschutz soll als Teilbereich des allgemeiner gefassten Bereichs der Datensicherheit spezifische Datensätze vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff bewahren: personenbezogene Daten.
Was gilt für Löschung personenbezogener Daten auf Internetseiten?
Im Rahmen des Möglichen müssen sie Dritte, die die personenbezogenen Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass ein Verbraucher die Löschung der Daten verlangt hat. Was unter „Löschen personenbezogener Daten auf Internetseiten“ für Daten auf Internetseiten gilt, gilt auch für Links in Suchmaschinen.
Was ist das wichtigste zum Recht auf Löschung?
Das Wichtigste zum Recht auf Löschung in Kürze Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) räumt Betroffenen ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von zu Ihrer Person hinterlegten Daten ein – sofern diese unrechtmäßig erhoben wurden, zweckentfremdet, (teilweise) unrichtig oder aber veraltet sind.
Wie müssen Unternehmen die personenbezogenen Daten löschen?
Unternehmen müssen die Daten nicht nur auf ihrer eigenen Internetseite löschen, sondern zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen des Möglichen müssen sie Dritte, die die personenbezogenen Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass ein Verbraucher die Löschung der Daten verlangt hat.