Was ist die Kundigungsmoglichkeit des Auftragnehmers?

Was ist die Kündigungsmöglichkeit des Auftragnehmers?

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B regelt eine weitere Kündigungsmöglichkeit des Auftragnehmers. Es geht um Fälle, in denen der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht unterlässt und den Auftragnehmer so an der Leistung hindert. Dies kann zum Beispiel die Pflicht zur Bereitstellung des Baugrundstücks sein.

Kann der Auftragnehmer aus dem Vertrag verabschieden werden?

Anders als der Auftraggeber hat der Auftragnehmer kein freies Kündigungsrecht. Er darf sich nur dann aus dem Vertrag verabschieden, wenn es die VOB/B ausdrücklich gestattet. Dies ist in genau drei Fällen möglich:

Was muss der Auftragnehmer nachweisen?

Das Verschulden muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachweisen – was meistens schwierig ist. § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B regelt eine weitere Kündigungsmöglichkeit des Auftragnehmers. Es geht um Fälle, in denen der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht unterlässt und den Auftragnehmer so an der Leistung hindert.

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Wie kann der Auftragnehmer den Schaden verlangen?

Danach kann der Auftragnehmer, wenn die Behinderungen in der Bauausführung vom Auftraggeber zu vertreten sind, von diesem Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, den entgangenen Gewinn aber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, verlangen. Der Schaden umfasst die dem Auftragnehmer durch die Behinderung entstandenen Mehrkosten.

Wie bekommt der Auftragnehmer das Geld für die nicht ausgeführten Leistungen?

Der Auftragnehmer bekommt das Geld für die bis dahin ausgeführten Leistungen. Sonstige Kosten, die entstanden sind, werden ebenfalls bezahlt. Voraussetzung ist aber, dass diese in den Vertragspreisen der nicht ausgeführten Leistungen enthalten sind.

Was ist der Austausch des Auftragnehmers?

Der Austausch des Auftragnehmers ist eine wesentliche Auftragsänderung, die grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren erfordert. Allerdings sind in § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB drei Ausnahmen geregelt, die eine vergaberechtsfreie Auswechslung erlauben. Änderungsklausel (Nr. 4a)

Ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund geregelt?

Nur wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, muss er nichts bezahlen und kann eigene Forderungen geltend machen. Anders geregelt sind in der VOB/B dagegen die Kündigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers.

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Welche Rolle spielt die Kündigung beim Annahmeverzug?

Verschulden spielt beim sogenannten Annahmeverzug keine Rolle. Die Kündigung muss der Auftragnehmer schriftlich erklären. Er darf aber erst kündigen, wenn er dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist für die Mitwirkungshandlung gesetzt hat. Außerdem muss er die Kündigung vorher ausdrücklich androhen.