Was ist die kommunale Ebene?
Als Gemeindeebene oder Kommunalebene bezeichnet man die politische Ebene, die dem Gebiet einer kommunalen Gebietskörperschaft zugeordnet ist. In Deutschland gehören zur Kommunalebene auch die Landkreise. Zu beachten ist, dass in Deutschland zwar jede Stadt eine Gemeinde, aber nicht jede Gemeinde eine Stadt ist.
Was heißt kommunal betrieben?
Kommunale Unternehmen sind im Gegensatz zu öffentlichen Unternehmen des Bundes oder der Länder (Öffentliche Unternehmen des Bundes; Öffentliche Unternehmen der Länder) dadurch gekennzeichnet, dass mehrheitlicher oder alleiniger Träger des Unternehmens die jeweilige Gebietskörperschaft ist.
Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Kommunen in der Selbstverwaltung?
Sie handeln aber daneben auch wie untergeordnete Behörden des Bundes und der Länder, die Aufgaben auf die Kommunen übertragen haben (Beispiele dafür weiter unten). Damit lassen sich die Aufgaben der Kommunen unterscheiden in Selbstverwaltungsaufgaben und übertragene Aufgaben.
Wie sind die Kommunen nach dem Grundgesetz zuständig?
Die Kommunen sind nach dem Grundgesetz „im Rahmen der Gesetze“ (d. h., solange bzw. soweit Bundes- oder Landesgesetze nicht eigene Regelungen treffen) für „alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft“ zuständig (“ Subsidiäre Allzuständigkeit „). Damit haben sie vielfältige Aufgaben, die sich kaum abschließend aufzählen oder abgrenzen lassen.
Was ist eine kommunale Verwaltungsbehörde?
Hier ist die Kommune lediglich (unterste) Verwaltungsbehörde. Danach lassen sich die Aufgaben mit abnehmendem Gestaltungsspielraum der Kommunen in vier Arten unterteilen: Freiwillige (Selbstverwaltungs-)Aufgaben, bei denen die Kommune über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden kann.
Was regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften?
Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und höhere Gemeindeverbände. Diese gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und zeichnen sich durch eine besondere Eigenständigkeit bei der Erledigung ihrer Aufgaben aus.