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Was ist die Grundlage der Anwaltshaftung?
Grundlage der Anwaltshaftung ist der zwischen Anwalt und Mandant geschlossene Vertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren ist. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen seinen ehemaligen Rechtsanwalt ist zu allererst eine Verletzung einer Pflicht aus dem Mandatsvertrag.
Welche Erfolgsaussichten muss der Rechtsanwalt beachten?
Der Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage.
Ist ein Rechtsanwalt aussichtslos?
Erhebt ein Rechtsanwalt eine aussichtslose Klage, ohne seinen Mandanten über die damit verbundenen Risiken zu belehren, und kommt es zur Abweisung der Klage, so kann die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt zustehen.
Was sind die Grundpflichten eines Rechtsanwalts?
Zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts gehören die Pflicht zur Belehrung über das Ergebnis einer Sach- und Rechtsprüfung und die Pflicht, Schäden des Mandanten zu verhüten.
Warum muss man bei einer Anwaltshaftung für den Schaden aufkommen?
Bei der Anwaltshaftung muss der Jurist für den Schaden aufgrund eines Anwaltsfehlers aufkommen. „Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall!“ – Dieses Argument reicht bei einer Klage gegen den eigenen Rechtsanwalt leider nicht aus. In Sachen Anwaltshaftung ist eine Anspruchsgrundlage nur schwer zu erwirken.
Ist ein Rechtsanwalt für Anwaltshaftung schwer zu finden?
Ein Rechtsanwalt für Anwaltshaftung ist schwer zu finden. Nimmt ein Mandant die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch, so schließt er mit diesem einen Anwaltsvertrag, dessen Gegenstand üblicherweise die Dienstleistung des Anwalts ist.
Ist das Vorgehen gegen den eigenen Anwalt außergerichtlich?
Das Vorgehen gegen den eigenen Anwalt unterscheidet sich wenig von anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Hat die Prüfung des Sachverhalts ergeben, dass eine anwaltliche Pflichtverletzung vorliegt, die ursächlich für einen bei Ihnen eingetretenen Schaden ist, werden Ihre daraus folgenden Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht.