Was ist die gesetzliche Gewahrleistung beim Gebrauchtwagenkauf?

Was ist die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?

Klauseln im Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf wie „gekauft wie gesehen“ oder „der Käufer verzichtet auf jegliche Gewährleistung“ sind ungültig. Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit haftet der Händler dafür, dass das Auto beim Kauf frei von Mängeln war.

Ist ein Autokauf „gekauft wie gesehen“ möglich?

Bei einem Autokauf „gekauft wie gesehen“ hat der Käufer aber dennoch einen Anspruch darauf, dass das Fahrzeug sich für den üblichen Gebrauch eignet. Wir können daher als Rechtsanwälte nur empfehlen, in den Kaufvertrag eine detaillierte Beschreibung des Fahrzeugs aufzunehmen, wie:

Was hat der neue Besitzer beim Gebrauchtwagenhändler zu tun?

Glück im Unglück hat der neue Besitzer, wenn er den Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler erstanden hat. Denn dieser haftet grundsätzlich zwei Jahre für alle Sachmängel. Was viele nicht wissen: Er kann diese Gewährleistung für den Gebrauchtwagen nicht mehr per Vertrag auf ein Jahr reduzieren oder gar komplett ausschließen.

LESEN SIE AUCH:   Warum verliert man Korperhaare?

Ist ein Gebrauchtwagen als unfallfrei verkauft?

Wird ein Gebrauchtwagen als „unfallfrei“ verkauft, handelt es sich um eine typische Beschaffenheitsvereinbarung. Es liegt dann ein Sachmangel im Rahmen der Gewährleistung vor, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.

Was kostet ein Gebrauchtwagen von einem Händler oder privat?

Kauf vom Händler oder von privat? Der typische Gebrauchtwagen ist durchschnittlich fünf Jahre alt und weist etwa 75.000 Kilometer auf dem Tacho auf. Im Schnitt kostet ein Gebrauchtwagen dieser Kategorie knapp 10.000 Euro – fast 2.000 Euro mehr als noch vor zwei Jahren. Insbesondere diese und teurere Angebote sind bei Autohändlern zu finden.

Wie ist die Haftung beim Gebrauchtwagenkauf ungültig?

Doch auch Autohändler versuchen immer wieder, die Haftung mit zusätzlichen Klauseln im Vertrag ganz zu umgehen. Aufgepasst! Klauseln im Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf wie „gekauft wie gesehen“ oder „der Käufer verzichtet auf jegliche Gewährleistung“ sind ungültig. Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beträgt zwei Jahre.

LESEN SIE AUCH:   Kann man einen zweiten Vornamen streichen lassen?

Was sind die häufigsten Schäden bei Gebrauchtwagen?

Häufigste Schäden bei Gebrauchtwagen. Zu den häufigsten Schäden, die im ersten Jahr nach dem Kauf auftreten können, zählen nach Angaben des Autogarantiegebers CarGarantie, Defekte an der Fahrzeugelektrik und -elektronik.