Was ist die Generalstaatsanwaltschaft?

Was ist die Generalstaatsanwaltschaft?

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei diesem Oberlandesgericht wahr. Die Behördenleitung obliegt der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt.

Wie entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung?

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung in ihrem Bezirk. In Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, in denen eine Justizbehörde als Klägerin oder Beklagte betroffen ist, wird das Land Niedersachsen bisweilen von der insoweit zuständigen Generalstaatsanwaltschaft vertreten.

Wie entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Auslieferung?

Die Generalstaatsanwaltschaft führt das entsprechende Auslieferungsverfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim zuständigen Oberlandesgericht. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung.

Wie ist die Staatsanwaltschaft in Niedersächsisch zuständig?

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Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei diesem Oberlandesgericht wahr. Die Behördenleitung obliegt der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich.

Wie gibt es einen Generalstaatsanwalt in Österreich?

Einen Generalstaatsanwalt gibt es z. B. im Kanton Genf. Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft im Bereich Staatsschutz übernimmt in der Schweiz die Bundesanwaltschaft . In Österreich ist an jedem der vier Oberlandesgerichte eine Oberstaatsanwaltschaft eingerichtet.

Was gehört zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft?

Zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört es zunächst, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen. Erlangt sie Kenntnis über eine potentielle Straftat, aufgrund einer Strafanzeige oder auf anderem Wege, und ergibt sich daraus ein sogenannter Anfangsverdacht, ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet zu ermitteln.

Wie ist die Generalstaatsanwaltschaft zu verwechseln?

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.

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