Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern?
Fürsorgepflicht. Arbeitnehmern mit zur Verschmutzung des Körpers führenden Tätigkeiten sind Duschen zur Verfügung zu stellen. Die regelmäßige Reinigung der Toiletten gehört ebenfalls zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Welche Besonderheiten gelten bei der Arbeitnehmerüberlassung?
Besonderheiten gelten in Fällen der Arbeitnehmerüberlassung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen), dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher. Das Zeitarbeitsunternehmen schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag.
Kann der Arbeitnehmer seine eigentliche Tätigkeit nicht mehr ausüben?
Falls der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine eigentliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist er im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens zu versetzen.
Warum brauchen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Wenn Sie krank sind und dementsprechend nicht arbeiten können, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber direkt Bescheid geben. Darüber hinaus benötigen Sie normalerweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Diese Regelung kann jedoch je nach Unternehmen variieren.
Was darf der Arbeitnehmer verweigern?
In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer berechtigt, seine Pflicht zur Arbeitsleistung zu verweigern. Er darf untätig sein. Es werden hier drei Kategorien unterschieden: a. Der Arbeitgeber verstößt gegen ein Schutzgesetz
Welche Entscheidungen werden im Arbeitsalltag getroffen?
Im Arbeitsalltag müssen häufig viele Entscheidungen getroffen werden, die mal von größerer Wichtigkeit und mal eher ungeordnet sind. Angesichts verschiedener Aufgabenbereiche sind Arbeitnehmer dabei häufig auf die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten angewiesen – nicht nur im Büro.
Wie muss man sich an die vereinbarten Arbeitszeiten handeln?
Ebenso muss sich der Arbeitgeber an die vereinbarten Arbeitszeiten handeln, sofern der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich Flexibilität vorsieht. Aber auch bei flexiblen Arbeitszeiten ist die rechtzeitige Vereinbarung der Dienstzeiten zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern erforderlich.