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Was ist die Definition von Teilzeitarbeit?
Die Definition von Teilzeitarbeit ist gesetzlich festgeschrieben und findet sich in § 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Hier heißt es: Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Was ist eine Teilzeitstelle?
Laut Gesetz liegt Teilzeit vor, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle. Diese volle Stelle zum Vergleich muss im selben Unternehmen und von der Arbeit her vergleichbar sein. Arbeiten alle Angestellten normalerweise 40 Stunden, sind 39 Stunden theoretisch bereits eine Teilzeitstelle.
Was ist Teilzeit im Arbeitsrecht?
Gesetzliche Regelungen: Teilzeit im Arbeitsrecht. Das Gesetz, das die Teilzeitarbeit regelt, ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Das Gesetz hat zum Ziel (§1 TzBfG): die Teilzeitarbeit zu fördern. Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge zu schaffen.
Was bedeutet Teilzeit bei Vollzeit?
Teilzeit hängt vom Arbeitsverhältnis und der Anzahl der Wochenstunden, die bei Vollzeit gearbeitet werden, ab. Handelt es sich bei der Vollzeit um 40 Stunden, dann ist alles was darunter liegt Teilzeit. Das bedeutet, dass jemand als Teilzeitarbeiter gilt, dessen Wochenarbeitszeit regelmäßig unter der eines Vollzeit-Arbeitnehmers liegt (§2 TzBfG).
Warum spricht man von einer Teilzeitbeschäftigung?
Sobald meine Arbeitszeit auch nur eine Stunde niedriger ist als die übliche Arbeitszeit von Vollzeitkollegen/innen spricht man von einer Teilezeitbeschäftigung.
Wie lange ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt?
So sind in einem Unternehmen 40 Wochenstunden Vollzeit, in einem anderen wiederum arbeiten Angestellte bei 38 Wochenstunden voll. Gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers.