Was ist der Unterschied zwischen Versetzung und Abordnung?

Was ist der Unterschied zwischen Versetzung und Abordnung?

Im Unterschied zur Versetzung endet bei der Abordnung die Zugehörigkeit zu der bisherigen Dienststelle nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Höhe des Entgelts. Die Tätigkeit in der bisherigen Dienststelle bleibt auch weiterhin die auszuübende Tätigkeit im Sinne der Eingruppierungsvorschriften.

Was ist der Unterschied zwischen Umsetzung und Versetzung?

Versetzungen sind auf Dauer angelegte Wechsel der Dienststelle im organisationsrechtlichen Sinne mit oder ohne Dienstortwechsel. Der dauernde oder vorübergehende Wechsel innerhalb der Dienststelle – auch zu einer verselbstständigten Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne – ist eine Umsetzung.

Was ist eine Abordnung?

Die Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle. Eine Abordnung ist grundsätzlich ohne die Zustimmung der betroffenen…

LESEN SIE AUCH:   Was ist das Nierenbecken?

Was ist die Abordnung im Bundesbeamtengesetz?

Die Abordnung ist nach der Definition des § 27 Abs. 1 S. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit. bei einer anderen Dienststelle. desselben Dienstherrn oder eines anderen Dienstherrn.

Ist eine Abordnung zu einer bisherigen Tätigkeit zulässig?

Eine Abordnung ist ausnahmsweise auch zu einer nicht dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit möglich, wenn dienstliche Gründe vorliegen und die neue Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit zulässig, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Abordnung und Versetzung?

Versetzung, Abordnung und Umsetzung – welche Unterschiede bestehen? Sowohl beamtenrechtlich als auch arbeitsrechtlich unterscheiden sich Abordnung und Versetzung maßgeblich dadurch, dass die Abordnung eine vorübergehende Personalmaßnahme ist, während eine Versetzung grds. auf Dauer angelegt ist.