Was ist der Unterschied zwischen SGB 2 und SGB 12?

Was ist der Unterschied zwischen SGB 2 und SGB 12?

Seit 2005 werden diese Leistungen zumeist in Form des Arbeitslosengeldes II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II/„Hartz IV“) oder in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gewährt.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und ALG 2?

Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV) erhalten in der Regel Arbeitslose nach dem Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Sozialgeld erhalten Angehörige von ALG-II-Empfängern, die selbst nicht erwerbsfähig oder unter 15 Jahre alt sind.

Wie wird die Einkommensgrenze berechnet?

Die Grenze wird individuell berechnet. Berücksichtigt werden die Kosten für die Unterkunft, ein Grundbetrag in Höhe des zweifachen Regelsatzes und ein Familienzuschlag. Übersteigt das eigene Einkommen die so ermittelte Einkommensgrenze für Sozialhilfe nicht, hat man Anspruch auf eine Grundsicherung.

Wie erhöht sich die Einkommensgrenze für weitere Kinder?

Für weitere im Haushalt lebende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend den für sie geltenden Regelsätzen (siehe Beispiel). Erhöhte Regelsätze gelten für die Stadt München und den Landkreis München. 2. Nun ist das tatsächliche Bruttoeinkommen der Familie zu berechnen

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Wie sind die Einkommensgrenzen der Sozialhilfe normiert?

So sind die Einkommensgrenzen der Sozialhilfe in § 85 SGB XII normiert. Darin finden sich detaillierte Angaben über die Zusammensetzung der Einkommensgrenze. Inwiefern ein Einsatz des Vermögens in Zusammenhang mit der Einkommensgrenze der Sozialhilfe relevant ist, geht aus den §§ 87 bis 89 SGB XII hervor.

Wie beläuft sich die Einkommensgrenze im SGB XII?

Maßgebend sind die Regelungen im fünften bis neunten Kapitel SGB XII, die die Einkommensgrenzen vorgeben. Grundsätzlich beläuft sich die Einkommensgrenze auf den doppelten Regelsatz zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft sowie eines etwaigen Familienzuschlags.