Was ist der Unterschied zwischen juristischen und naturlichen Personen?

Was ist der Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen?

Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als „natürliche Person“ und ist Träger von Rechten und Pflichten („Rechtssubjekt“). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt ( z.B. ein Verein, eine GmbH etc. ).

Kann eine juristische Person Eigentum haben?

Anders als natürliche Personen sind juristische Personen Zweckschöpfungen des Gesetzgebers. Behandelt werden sie wie natürliche bzw. physische Personen, sie können Eigentum erwerben, Rechtsgeschäfte abschließen, vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Ist die GmbH eine juristische Person?

Die GmbH ist einer der wichtigsten juristischen Personen in Deutschland. Sie ist jedoch weder eine reine Personen- noch eine reine Kapitalgesellschaft (also Körperschaft ), sondern eine Mischform. Die AG ist hingegen eine reine Kapitalgesellschaft (also Körperschaft) und damit ebenso auch eine juristische Person.

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Wie entsteht eine juristische Person?

Eine juristische Person entsteht z.B. mit Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregis­ter. Die Gesellschaft ist damit wie eine natürliche Person rechtsfähig und Träger von Rechten und Pflichten. (insbesondere im deutschen Steuerrecht), Gegenteil zum Begriff der natürlichen Person.

Was sind die wichtigsten juristischen Personen in Deutschland?

Zu beachten ist, dass es aber auch Mischformen geben kann. Die GmbH ist einer der wichtigsten juristischen Personen in Deutschland. Sie ist jedoch weder eine reine Personen- noch eine reine Kapitalgesellschaft (also Körperschaft), sondern eine Mischform.

Was ist eine juristische Personenvereinigung?

Personenvereinigung oder Vermögen (-smasse), die als selbständiger Rechtsträger anerkannt ist. Juristische Personen können Träger von Rechten und Pflichten sein, besitzen Geschäftsfähigkeit (handeln durch ihre Organe) und können Kläger oder Beklagter (= Parteifähigkeit) sein.