Was ist der Unterschied zwischen Glücksspiel und Gewinnspiel?
Der ausschlaggebende Unterschied zwischen Glücksspielen und Gewinnspielen ist, dass bei Letzterem kein Einsatz geleistet werden muss, um am Spiel teilzunehmen. Bei einem Glücksspiel wird (a) gegen Leistung eines Geldeinsatzes (b) ein Gewinn in Aussicht gestellt, (c) der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Ist Dippen verboten?
Die Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels ist eine Straftat, die in Deutschland in § 284 StGB normiert wird. Nach ihr wird bestraft, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt.
Was darf man im Internet und was nicht?
Wusstet ihr beispielsweise…
- Kinder bei Facebook anmelden.
- Konzertmitschnitte auf YouTube teilen.
- Film- und Musikdateien herunterladen.
- Fremde Bilder aus dem Netz als Profilbild verwenden.
- GIFs hochladen.
- Illegale Links teilen.
- Ungefragt mit offenen Netzen verbinden.
- Parodie-Twitter-Account ohne Kennzeichnung.
Was ist ein Glücksspiel?
Bei einem Glücksspiel wird (a) gegen Leistung eines Geldeinsatzes (b) ein Gewinn in Aussicht gestellt, (c) der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Bei einem Gewinnspiel liegen lediglich (b) und (c) vor.
Wann sind Glücksspiele erlaubt?
Gewinnspiele sind grundsätzlich erlaubt. Sie können nur dann unerlaubt sein, wenn sie in ihrer Ausgestaltung gegen z.B. das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht verstoßen. Wann dies der Fall ist, werden wir nachfolgend erläutern. Dagegen sind Glücksspiele verboten und dürfen nur mit einer gesetzlichen Erlaubnis veranstaltet werden.
Welche Glücksspiele bedürfen einer Erlaubnis?
Glücksspiele bedürfen einer Erlaubnis (Glücksspiel: Einsatz von Entgelt, z.B. Tombola oder Lotterie, und Gewinn hängt vom Zufall ab). Teilnahme oder Gewinnchancen dürfen vom Erwerb von Leistungen oder Anmeldung zum Newsletter abhängig gemacht werden (Vorsicht bei Minderjährigen).
Ist ein öffentliches Glücksspiel verboten?
Die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels bedarf gemäß § 4 GlüStV einer behördlichen Erlaubnis, und die Durchführung über das Internet ist ausnahmslos verboten. Für den Begriff Gewinnspiel existiert keine Legaldefinition, er wird aber im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Telemediengesetz (TMG) erwähnt.