Was ist der Regiebetrieb?

Was ist der Regiebetrieb?

Der Regiebetrieb ist grundsätzlich eine Organisationsform kommunaler (wirtschaftlicher) Betätigung ohne eigene Rechts- und Parteifähigkeit. Im Unterschied zum Eigenbetrieb bleibt der Regiebetrieb Teil der unmittelbaren Verwaltung.

Was sind die Einsatzmöglichkeiten von Regiebetrieben?

Ein weiterer Einsatzpunkt von Regiebetrieben ist das Veranstaltungswesen. So werden die Mehrzweckhallen oder die Theater manchmal als Regiebetrieb geführt. Je nach Größe der Stadt und dem von der Kommunalpolitik gewählten Schwerpunkt der Kulturarbeit werden die Theater und Konzertsäle in unterschiedlicher Größe vorgehalten.

Wie ist das Rechnungswesen der Regiebetriebe organisiert?

Dies erfordert eine Abgrenzung des Vermögens des Regiebetriebes und eine Erfassung von Leistungen anderer Stellen für den Regiebetrieb. Das Rechnungswesen der verselbständigten Regiebetriebe ist meist nach kaufmännischen Gesichtspunkten organisiert (doppelte Buchführung, Jahresabschluß, Kostenrechnung).

Was ist der kommunale Regiebetrieb?

Der kommunale Regiebetrieb ist dadurch gekennzeichnet, dass er in personeller, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht und damit auch haushaltsrechtlich vollständig in die Kommunalverwaltung integriert ist. Daraus folgt, dass der Regiebetrieb auch vollständig der Kontrolle und Steuerung durch die kommunalen Gremien unterliegt.

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Wie wird der Regiebetrieb ausgewiesen?

Für den Regiebetrieb werden alle Ein- und Ausgaben im Trägerhaushalt ausgewiesen. Der Regiebetrieb entspricht im Normalfall dem Bruttobetrieb. ( Im Land Niedersachsen besteht eine Ausnahmevorschrift, die einen Nettoregiebetrieb ermöglicht.

Wie ist der Regiebetrieb unterworfen?

Der Regiebetrieb ist damit strikt dem kommunalen Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen unterworfen. Einnahmen und Ausgaben sowie Kredite des Regiebetriebes sind vollständig in den Haushalt der jeweiligen Kommune einzubeziehen.

Wie kennt man den Regiebetrieb in der Gemeinde?

Im gemeindlichen Bereich kennt man den Regiebetrieb nur noch bei Versorgungsbetrieben kleiner Gemeinden und bei solchen Einrichtungen, die nicht in Eigenbetriebsform geführt werden (z.B. Schlachthöfe, Bäder) sowie Kleinbetriebe wie etwa Kantinen oder Reklamebetriebe.