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Was ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben Anspruch auf den sogenannten „Mehrbedarf für Alleinerziehende“. Der wird vom Jobcenter gewährt. Dieser Mehrbedarf hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. 2019 liegt er zwischen 50,88 Euro und 254,40 Euro pro Monat.
Was gilt bei alleinerziehenden Müttern und Vätern?
Alleinerziehenden Müttern und Vätern steht vom jeweiligen anderen Elternteil Unterhalt für das Kind zu. Der Unterhaltsanspruch für das Kind gilt so lange, bis es volljährig ist bzw. eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und nicht verheiratet ist.
Wie viel ist der Unterhalt für Alleinerziehende?
Für Kinder bis 6 Jahre können Sie monatlich 150 Euro, für Kinder von 6 bis 12 Jahren 201 Euro und für die bis zu 18-Jährigen 268 Euro bekommen. Den Unterhaltsvorschuss beantragen Alleinerziehende beim zuständigen Jugendamt. Alleinerziehend und Vollzeitjob!? Nicht allen Vätern und Müttern ist dies möglich.
Wie hoch ist ihr Bruttoeinkommen als alleinerziehende?
Ihr Bruttoeinkommen als Alleinerziehende beträgt mindestens 600 Euro und übersteigt die Höchsteinkommensgrenze nicht, die für jede Familie abhängig von den Lebenshaltungskosten individuell errechnet wird Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt.
Wie können sie finanzielle Unterstützung für Schwangere bekommen?
Finanzielle Hilfen für Schwangere mit geringem Einkommen Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie einen Zuschuss zu ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, und einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung Ihres Kindes bekommen.
Welche Steuererklärung gibt es für Alleinerziehende?
Bei der Steuererklärung gibt es zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld etc. gelten natürlich auch für Alleinerziehende.