Was ist der Europaische Burgerbeauftragte?

Was ist der Europäische Bürgerbeauftragte?

Der Europäische Bürgerbeauftragte (auch Europäischer Ombudsmann) ist der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union mit Amtssitz in Straßburg und untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.

Wie viele Einwohner gibt es heute in Irland?

Irland zählt heute ungefähr 4,2 Millionen Einwohner. Nach Hungersnöten aufgrund von Missernten und die teils rücksichtslose Herrschaft der Engländer über die Insel war ihre Zahl bis 1921 von ursprünglich 6,5 Millionen im Jahr 1841 auf nur noch 3 Millionen zurück gegangen.

Was ist das Präsidentenamt in Irland?

Das Amt wurde im Jahr 1937 durch die irische Verfassung geschaffen. Der Amtssitz des Präsidenten ist Áras an Uachtaráin in Dublin. Der aktuelle Amtsinhaber Michael D. Higgins wurde am 26.

Wann wurde ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt?

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Das Europäische Parlament hat 1979 kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird. Auch im Bericht des Ausschusses für ein Europa der Bürger von 1985 war der Vorschlag enthalten.

Welche Untersuchungen führt der Europäische Bürgerbeauftragte durch?

Der Europäische Bürgerbeauftragte führt Untersuchungen zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union durch.

Was sind die Pflichten der Bürgerbeauftragten?

Die EU -Organe sind verpflichtet, der Bürgerbeauftragten Auskunft zu geben und Zugang zu angeforderten Dokumenten zu geben. Die Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vor. Was passiert, wenn ein Missstand gefunden wird?

Wie kann der Bürgerbeauftragte enthoben werden?

Auf Antrag des Europäischen Parlaments kann der Bürgerbeauftragte vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seines Amtes enthoben werden, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat. 1. Geltungsbereich