Was ist der Ehevertrag und der Bund der Eheleute?

Was ist der Ehevertrag und der Bund der Eheleute?

Die Ehe als Vertrag sui generis und Bund der Eheleute. Bei der Ehe ist der Entstehungstatbestand (der Ehevertrag) und das daraus entstehende Rechtsverhältnis zwischen den Eheleuten (das Eheband) zu unterscheiden. Die Ehe wird begründet durch einen Vertrag zwischen den Eheleuten.

Was ist die Sakramentalität der Ehe in Problemfällen?

Die Sakramentalität der Ehe in Problemfällen. Nach katholischem Verständnis ist jede Ehe zwischen Getauften ein Sakrament, also auch dann, wenn diese evangelisch oder aus der katholischen Kirche ausgetreten sind und auch dann, wenn die Ehepartner dies nach ihrem eigenen Verständnis nicht so verstehen.

Wann kann eine Eheschließung wirksam geschlossen werden?

Das Verfahren der Eheschließung ist in den §§ 1310 ff. BGB ausdrücklich geregelt. Danach kann eine Ehe etwa nur dann wirksam geschlossen werden, wenn die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklärt haben, dass sie die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

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Ist die Ehe älter als der Staat?

Diese Gesellschaftsform ist somit älter als der Staat. Gesellschaften, in denen Menschen nicht als Familien zusammenleben, gibt es nirgendwo in der Welt. Die Ehe ist die rechtliche Ausdrucksform dieses familiären Zusammenlebens. Ehe gibt der Familie eine Form und definiert die Rechte und Pflichten der Ehepartner.

Ist die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen?

Ursprünglich war die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in der BRD nun aber ein Gesetz, das auch die gleichgeschlechtliche Ehe vorsieht – deshalb spricht man umgangssprachlich auch von der Ehe für alle.

Was bedeutet eine gleichgeschlechtliche Ehe?

Gleichgeschlechtliche Ehe. Die „Ehe für alle“ bzw. „Öffnung der Ehe“, wie die Einführung eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird, bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates.

Was umfasst das zivilrechtliche Konzept der Ehe?

Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder.

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