Was ist der Diebstahl?

Was ist der Diebstahl?

Definition: Was ist „Diebstahl“? Der Diebstahl ist das „prominenteste“ Eigentumsdelikt des StGB, geregelt in § 242 StGB.

Was ist die Definition von Diebstahl im StGB?

Diebstahl im StGB (© Photographee.eu / Fotolia) Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen.

Was ist der Grundtatbestand zum Diebstahl?

Zunächst einmal ist der Grundtatbestand zum Diebstahl, sozusagen der „einfache“ Diebstahl, in § 242 StGB normiert. Darin heißt es: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie lautet der Diebstahl im Strafgesetzbuch?

Der Diebstahl ist im Strafgesetzbuch in § 242 StGB geregelt und lautet wie folgt: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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§ 242 Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?

Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.

Was ist das Tatbestandsmerkmal des Diebstahls?

Maßgebliches Tatbestandsmerkmal des Diebstahls ist die Wegnahme, also der Bruch gegen bzw. ohne Willen und Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Essentiell für die Abgrenzung ist, dass die Wegnahme gegen oder ohne den Willen des Opfers stattfindet. Der Diebstahl ist also ein Fremdschädigungsdelikt.

Was gilt bei einem Diebstahl an mehreren Sachen?

Eine Sache gilt nach teilweise vertretener Auffassung dann als geringwertig, wenn ihr Wert einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Der BGH hingegen geht bei einem Betrag bis zu 25 Euro von Geringwertigkeit aus. Bei einem Diebstahl an mehreren Sachen, wird der Wert der einzelnen Gegenstände zusammengezählt.

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