Was ist der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber – Begriff und Bedeutung. Grundsätzlich ist Arbeitgeber, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und dessen Arbeitsentgelt schuldet, vgl. BAG 2 AZR 838/11.
Wie ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt?
Die Form und Erbringung der Leistung ist in Arbeitsverträgen und Vereinbarungen geregelt. Der Arbeitgeber ist einzig für vertraglich vereinbarte Leistungen schuldpflichtig. Da in den Verträgen die Leistungen eher oberflächlich und pauschal geregelt sind, kommt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hohe Bedeutung zu.
Was ist die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers?
Arbeitspflicht: Der Arbeitnehmer ist zur Leistung der „versprochenen Dienste” verpflichtet (§ 611 I BGB). Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht: Direktionsrecht. Die Leistung der versprochenen Arbeit hat der Arbeitnehmer persönlich zu erbringen (§ 613 BGB). Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber keinen Ersatzmann aufdrängen.
Was ist eine Arbeitnehmereigenschaft?
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (Arbeitsvertrag) unselbstständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat.Bedeutsam ist die Arbeitnehmereigenschaft u.a. dafür, ob Arbeitsrecht mit seinem spezifischen Kündigungsschutz anzuwenden ist.
Welche Fragen müssen Arbeitgeber und Bewerber stellen?
Es dürfen nur Fragen gestellt werden, an deren Beantwortung der Arbeitgeber zur Beurteilung der Befähigung des Arbeitnehmers für die zu leistende Arbeit ein berechtigtes Interesse hat. Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um die Besetzung eines Arbeitsplatzes treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander.
Wie kann die GbR als Arbeitgeber anzusehen sein?
So kann im Zuge der Personengesellschaften sowohl die GbR – hier ist die GbR als Ganzes und nicht der einzelne Gesellschafter als Arbeitgeber anzusehen –, die OHG, die KG, die GmbH, der rechtsfähige Verein als auch die Vor-GmbH Arbeitgeber sein.
Ist die Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses Voraussetzung?
Für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses ist nicht Voraussetzung, dass die Arbeitgeber zueinander in einem bestimmten – insbesondere gesellschaftsrechtlichen – Rechtsverhältnis stehen, einen gemeinsamen Betrieb führen oder den Arbeitsvertrag gemeinsam abschließen.
Wie unterscheidet sich die Unternehmereigenschaft von der Arbeitgebereigenschaft?
Die Arbeitgebereigenschaft unterscheidet sich von der Unternehmereigenschaft. Unternehmer kann auch sein, wer keine Arbeitnehmer hat (etwa ein Handelsvertreter); Arbeitgeber kann jemand sein, ohne Unternehmer zu sein (ein Rentner beschäftigt Hauspersonal).
Was sind die Hauptpflichten des Arbeitgebers?
Arbeitgeber ist derjenige, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. Hauptpflichten des Arbeitgebers sind insbesondere: Vergütungspflicht, Fürsorgepflicht, Pflicht zur Gleichbehandlung sowie Verpflichtung zur Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben.