Was ist der Antrag auf Eroffnung des Insolvenzverfahrens?

Was ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Der Insolvenzantrag, also der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist an keine bestimmte Form gebunden und kann entweder schriftlich gestellt oder in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben. Die Antragstellung ist allerdings an einen Grund gebunden – die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Wie kann ein Gläubiger den wegen einer Insolvenzforderung aufnehmen?

Ein Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist, (BGH, Urteil vom 03.07.2014 − IX ZR 261/12) .

Wie kann ich selbst einen Insolvenzantrag stellen?

Entsprechend der Insolvenzordnung (§ 305 Abs. 3 Satz 2) besteht für Sie die Möglichkeit, noch vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, innerhalb von drei Monaten nach Antrag des Gläubigers, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.

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Wann darf der eigene Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Der eigene Insolvenzantrag darf bis zur Eröffnung des eigentlichen Verfahrens noch zurückgezogen werden. Danach ist ein Rückzug nicht mehr möglich. Der Schuldner ist dann verpflichtet, dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter über alle Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.

Was ist das Risiko eines Ausfalls im Insolvenzverfahren?

Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende ‚Masseverbindlichkeiten‘ handelt.“ Das Risiko des Ausfalls ist immer dann gegeben, wenn der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO anzeigt, dass die Masse nicht einmal mehr ausreicht, um diese Masseverbindlichkeiten auszugleichen.

Wer kann die Eröffnung der Privatinsolvenz beantragen?

Die Eröffnung der Privatinsolvenz dürfen nur Verbraucher bzw. Privatpersonen beantragen. Das sind beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, erwerbslose Personen und Empfänger von ALG 1 oder 2. Wer kann einen Insolvenzantrag zur Privatinsolvenz stellen?