Was ist das Vollstreckungsverfahren?

Was ist das Vollstreckungsverfahren?

Begriff: Staatliches Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs des Gläubigers gegen einen Schuldner unter Inanspruchnahme staatlichen Zwanges. Das zivilrechtliche Vollstreckungsverfahren beruht auf der Zivilprozessordnung (ZPO); es ist besser bekannt unter dem Begriff Zwangsvollstreckung.

Was ist ein vollstreckungsaufschub?

Vollstreckungsaufschub meint ein Hinauszögern bzw. Verschieben einer zulässigen Vollstreckungshandlung. Man erhält Post vom Finanzamt und soll einen erheblichen Teil an Steuern nachzahlen. Sollte man nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen bezahlen, droht das Finanzamt mit der Vollstreckung.

Ist ein Drittschuldner auch Vollstreckungsschuldner?

Der Begriff Drittschuldner dient zur Abgrenzung vom Vollstreckungsschuldner oder Schuldner, der bezüglich der gepfändeten/abgetretenen Forderung der Gläubiger ist.

Wann beginnt das Vollstreckungsverfahren?

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.

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Was bedeutet ZPO 802b?

§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung. (1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.

Wann ist eine Vollstreckung unbillig?

1. Unbilligkeit i. S. von § 258 AO ist anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder einzelne Vollstreckungsmaßnahmen dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.

Welche Arten der Pfändung gibt es?

Man unterscheidet zwischen folgenden Pfändungsarten:

  • Sachpfändung.
  • Taschenpfändung.
  • Kontopfändung.
  • Lohnpfändung / Gehaltspfändung.
  • Forderungspfändung.
  • Austauschpfändung.
  • Doppelpfändung.
  • Vorwegpfändung.