Inhaltsverzeichnis
Was ist das Versicherungsvertragsrecht?
1. Das Versicherungsvertragsrecht. Die Versicherungsverträge werden im Versicherungsvertragsrecht (VVG) geregelt und sind privatrechtlicher Natur. Versicherer, die in einem Versicherungsvertrag einen Versicherungsschutz gewähren, unterliegen besonderen Vorschriften:
Welche Vorschriften gibt es für einen Versicherungsvertrag?
Versicherer, die in einem Versicherungsvertrag einen Versicherungsschutz gewähren, unterliegen besonderen Vorschriften: Gesellschaftsrecht. Das Versicherungsvertragsgesetz hat Vorrang vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ), findet jedoch keine Anwendung auf die Sozial-, See- und Rückversicherung.
Was sind die Pflichten des Versicherers?
Zudem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer alle sich ändernden Umstände, die für das versicherte Risiko relevant sind, mitzuteilen ( §§ 16 ff. VVG) und mögliche Schäden abzuwenden bzw. möglichst gering zu halten (§§ 32, 33 VVG). 6. Pflichten des Versicherers
Wie erfolgt die Beendigung des Versicherungsvertrags?
Die Beendigung des Versicherungsvertrags erfolgt entweder durch Zeitablauf oder Kündigung.
Wie wird der Versicherungsvertrag wirksam?
Erfolgen Hinweis und Belehrung nicht, so wird der Versicherungsvertrag in seiner ursprünglichen Fassung gemäß des Antrags wirksam. Eine Abweichung zu Gunsten des Versicherungsnehmers schadet nicht, der gesamte Versicherungsvertrag wird in der für den Versicherungsnehmer günstigen Form wirksam.
Welche Rechtsprechung gibt es für den Versicherungsvertrag?
Eine Legaldefinition des Begriffs „Versicherungsvertrag“ gibt es im deutschen Recht nicht. Die Rechtsprechung knüpft an allein vertragsrechtlich entwickelte Kriterien an. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist anzuwenden, wenn diese Kriterien erfüllt sind.
Welche Pflichten hat der Versicherer vor Vertragsschluss?
Pflichten des Versicherers vor Vertragsschluss Nach der seit dem 01.01.2008 geltenden Gesetzeslage hat der Versicherer den potenziellen Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages ausführlich zu beraten und zu informieren. Bei der Beratung ist auf die Wünsche und Bedürfnisse des potenziellen Versicherungsnehmers abzustellen.