Was ist das Patientenrechtegesetz?

Was ist das Patientenrechtegesetz?

Das Patientenrechtegesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und schreibt wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie z. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen fest.

Wer vertritt Patienten?

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vertritt die Anliegen von Patientinnen und Patienten im politischen Raum, in Gremien, auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit. Er setzt sich für die Stärkung der Patientenrechte ein.

Zentral ist das Patientenrechtegesetz. Es ist 2013 in Kraft getreten und regelt in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte Patientenrechte (§§ 630 a-h). Diese gelten gegenüber dem Arzt oder der Ärztin sowie allen Behandelnden – ob Physiotherapeut, Hebamme oder Heilpraktiker.

Wie war es mit der Patientenrechte zu stärken?

Früher war es für einen Patienten oft schwierig, einem Arzt zu widersprechen. Doch durch die Patientenrechte ist die Stellung der Patienten gestärkt worden. Sie können nun selbst mehr Einfluss auf ihre Behandlung nehmen. Natürlich gab es auch vorher schon Rechte und Pflichten.

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Wie wurden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten geregelt?

Deshalb wurden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis erstmalig 2013 zusammenfassend geregelt. Den Patientinnen und Patienten stehen auch kollektive Rechte zu.

Welche Rechte gelten gegenüber der Ärztin oder dem Arzt?

Diese Rechte gelten nicht nur gegenüber der Ärztin oder dem Arzt sondern sie gelten in jedem Behandlungsverhältnis, also z.B. auch gegenüber Heilpraktikern oder Psychotherapeuten. Zu den Rechten gehören unter anderem: das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf.