Was ist das insolvenzplanverfahren?

Was ist das insolvenzplanverfahren?

Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er dient dazu, ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren als solches zu erhalten und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung. Konkret ist der Insolvenzplan in den §§ 217–269 InsO geregelt.

Wer erstellt den Insolvenzplan?

Nur der Insolvenzverwalter und der Schuldner können einen Insolvenzplan bei Gericht vorlegen (§ 218 Abs. 1 InsO). Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan zu erstellen (§ 218 Abs. 2 InsO).

Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?

Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.

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Was ist ein Sanierungsplan?

Um Unternehmen, die zahlungsunfähig geworden sind, nicht in den Konkurs zu schicken, gibt es auch die Möglichkeit zur Eröffnung eines sogenannten Sanierungsplans. Ziel der Sanierung ist es, durch teilweisen Erlass der Schulden, das Unternehmen fortzuführen.

Wann ist ein Insolvenzplan rechtskräftig?

Sobald der Insolvenzrichter oder eines der Beschwerdegerichte den Insolvenzplan bestätigt hat und die für den entsprechenden Rechtsbehelf gesetzte Frist verstrichen ist, erwächst der Plan in Rechtskraft, und es treten die Wirkungen des § 254 ein. Die Rechtskraft beurteilt sich gemäß § 4 nach §§ 705 ff. ZPO.

Was ist ein Sachwalter im Insolvenzverfahren?

Der Sachwalter nimmt Aufgaben wahr, die der Schuldner selbst wegen der gegenläufigen Interessen der Gläubigergesamtheit nicht erledigen kann. Obwohl in der Eigenverwaltung der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält, ist der Sachwalter eine wichtige Figur im Verfahren.

Was ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung?

Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist nichts anderes, als die Anordnung von diversen Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens (Sicherungsmaßnahmen) durch das zuständige Amtsgericht – Insolvenzgericht. Dabei bleibt die Geschäftsführung bei dem schuldnerischen Unternehmen.

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Was ist das Sanierungsverfahren?

Als Sanierungsverfahren. werden jene Verfahren bezeichnet, bei denen der Schuldner mit dem Insolvenzantrag (spätestens jedoch bis zur Insolvenzeröffnung) einen Sanierungsplan vorlegt sowie dessen Annahme beantragt. Dieses muss zur Erhöhung der Erfolgschancen professionell vorbereitet und akribisch geplant sein.

Was ist ein Sanierungsverfahren?

Das Sanierungsverfahren und seine rechtlichen Grundlagen Im Gesetzestext heißt es dazu: „Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebau- licher Mißstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. “

Was ist der Insolvenzplan im deutschen Recht?

Insolvenzplan. Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er dient dazu, ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren als solches zu erhalten und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung. Konkret ist der Insolvenzplan in den §§ 217-269 InsO geregelt.

Wie wird der Insolvenzplan geregelt?

Konkret ist der Insolvenzplan in den §§ 217–269 InsO geregelt. Der Insolvenzplan wird voraussichtlich ab Januar 2021 in Wettbewerb zum Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) treten, mit dem der Gesetzgeber derzeit die EU-Restrukturierungsrichtlinie umsetzt.

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Wie spielt der Insolvenzplan in der Praxis eine Rolle?

Der Insolvenzplan spielt in der Praxis vor allem in Fällen der Eigenverwaltung (einschließlich der Sonderkonstellation des Schutzschirmverfahrens) eine Rolle. Seit einer Reform der Insolvenzordnung 2014 ist die Einreichung eines Insolvenzplans auch für Verbraucher zulässig.

Ist der Insolvenzplan obligatorisch?

Sieht der Insolvenzplan vor, dass die Gläubiger aus künftigen Erträgen Zahlungen erhalten sollen, so sind dem Insolvenzplan gemäß § 229 InsO als obligatorische Anlagen eine Vermögensübersicht sowie ein Ertrags- und Finanzplan für den maßgeblichen Zeitraum beizufügen.