Was ist besonders schwerer Ladendiebstahl?
Als Beispiel sei hier § 243 StGB genannt, welcher den besonders schweren Fall des Diebstahls regelt. Danach kommt beispielsweise ein schwerer Ladendiebstahl in Betracht, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht. Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall im Sinne der vorstehenden Norm.
Was sind die Strafen des Ladendiebstahls?
Die Strafen des Ladendiebstahls richten sich nach §242 StGB. Der Betroffene hat je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu erwarten. Für Ersttäter gilt dies jedoch nicht. In Fällen, in denen der Täter kein Wiederholungstäter ist, wird die Strafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
Was ist ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl?
Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall im Sinne der vorstehenden Norm. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe kommt indes nicht in Betracht. Der Strafrahmen ist mithin deutlich verschärft im Vergleich zum Grundtatbestand.
Ist der Ladendiebstahl tatsächlich begangen?
Wie in jedem anderen Strafverfahren auch, muss das Gericht Ihnen nachweisen, dass Sie den Ladendiebstahl tatsächlich auch begangen haben. Es gilt der Grundsatz „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“. Die Beweislast liegt also klar auf Seiten des Gerichts.
Ist ein Kunde beim Ladendiebstahl erwischt?
Ob im Supermarkt, im Elektromarkt oder im Kaufhaus: Wird ein Kunde beim Ladendiebstahl erwischt, haben die Mitarbeiter beziehungsweise der Ladendetektiv das Recht, die Taschen des Kunden zu kontrollieren.
Ist der Ladendiebstahl ein eigenständiger Tatbestand?
Ein eigenständiger Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches ist der Ladendiebstahl jedenfalls nicht. Ein Ladendieb stiehlt Waren, die im Regelfall einen geringeren Wert 250 Euro als haben. Deswegen wird der Ladendiebstahl teilweise auch als Diebstahl mit geringem Wert bezeichnet.
Was ist eine Wegnahme beim Ladendiebstahl?
Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Die Wegnahme ist übrigens beim Ladendiebstahl bereits dann erfolgt und die Tat vollendet, wenn der Täter sich die Sache in seine Tasche steckt und nicht erst bei Passieren des Kassenbereichs.