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Was ist beim Werkvertrag zu beachten?
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftrag-geber zur Erstellung eines Werkes gegen Zahlung eines Werklohns. Der Auftragnehmer handelt dabei unternehmerisch selbstständig. Er entscheidet selbst, wie, mit wie vielen Leuten und mit welchem Zeitaufwand er die Arbeit erledigt.
Was ist ein werkvertragsunternehmen?
Bei einem Werkvertrag wird ein Unternehmen oder ein einzelner Selbständiger mit der Herstellung eines Werks beauftragt. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Beauftragte zur Herstellung des zugesagten Werks zum mit dem Besteller vereinbarten Preis (vgl. §§ 631 BGB ff).
Was muss ein Werkvertrag beinhalten?
Beim Werkvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen. Per Definition verpflichtet sich ein Hersteller, der Auftragnehmer, im Werkvertrag ein Werk gegen Zahlung durch den Besteller, den Auftraggeber, herzustellen. Bei der Zahlung spricht man vom Werklohn.
Wie ist eine Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen möglich?
Wesensmerkmale) ist eine Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen möglich (z.B. Abgrenzung des Leihvertrags vom Mietvertrag oder des Kaufvertrags vom Tauschvertrag). Welcher Vertragstyp im Einzelfall vorliegt, bestimmt sich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags.
Welche Vertragstypen sind im BGB geregelt?
Rz. 4 Das BGB kennt unterschiedliche Vertragstypen, z.B. den Kaufvertrag ( § 433 BGB @ ), Mietvertrag ( § 535 BGB @ ). Sie sind im 2. Buch des BGB (Schuldrecht) geregelt. Die gesetzlich geregelten Vertragstypen werden als sog. typische Verträge bezeichnet.
Was regelt ein Vertrag?
Einfach gesagt, regelt ein Vertrag, welche Leistungen die Vertragsparteien erbringen oder unterlassen sollen. Etwas komplizierter formuliert, ist ein Vertrag eine freiwillige Form, das Verhalten mehrerer Parteien festzulegen, indem Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand festgehalten werden.
Was ist die Aufgabe eines Vertrages?
Die Aufgabe eines Vertrages besteht zunächst darin, das Verhalten zweier oder mehrerer Parteien zu koordinieren, indem er die Rechte und Pflichten beider Seiten im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand festlegt. Dabei werden Verträge grundsätzlich immer freiwillig geschlossen.