Was ist beim Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zu beachten?

Was ist beim Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zu beachten?

Vor der Bestellung eines Betreuers ist nach § 280 FamFG zwingend vom Betreuungsgericht ein Gutachten einzuholen, das über die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers Auskunft geben muss. Der Gutachter wird vom Gericht ausgesucht und soll Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben.

Wer ist für die Bestellung eines Betreuers zuständig?

Für die Betreuerbestellung ist das Amtsgericht, Abteilung Betreuungsgericht, zuständig. Das Verfahren hierzu ist im Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt.

Wer kann eine Betreuung übernehmen?

Wer kann Betreuer werden? Etwa die Hälfte aller Betreuungen in Hamburg werden ehrenamtlich geführt. Überwiegend geschieht dies durch Familienangehörige. Aber auch jeder andere geeignete volljährige Mensch kann das Amt des Betreuers übernehmen.

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Wer leitet ein Betreuungsverfahren ein?

Ein Richter des Betreuungsgerichts, einer Abteilung des Amtsgerichts, leitet das Betreuungsverfahren ein und beauftragt einen Psychiater mit der Erstellung eines Gutachtens unter anderem zu den Fragen: Welche Erkrankung liegt bei dem Betroffenen vor?

Was passiert bei einem Betreuungsverfahren?

In einem gerichtlichen Betreuungsverfahren wird Personen auf Antrag ein Betreuer zugewiesen. Meist passiert dies, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über ihr Vermögen zu bestimmen oder über ihren Aufenthaltsort zu entscheiden. Dieser Betreuer ist dann der Vertreter des Betreuten.

Was ist eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung?

Die öffentliche Bestellung oder die Zertifizierung, sind Hinweise auf die Qualifikation des Gutachters und helfen dem Gericht bei der Auswahl des richtigen Sachverständigen. Weder eine öffentliche Bestellung noch eine Zertifizierung begründen jedoch einen Anspruch auf Bestellung zum Gerichtsgutachter.

Ist das Gericht bei der Auswahl eines Gutachters frei?

Das Gericht ist jedoch, auch bei einem durch ihn bestellten Gutachter, nicht an dessen Schlussfolgerungen gebunden, sondern in der Beweiswürdigung frei. Das Gericht ist bei der Auswahl des Gutachters frei und weder an die Anträge der Parteien noch an eine bestimmte Qualifikationsvoraussetzung gebunden.

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Ist ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt möglich?

Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen .

Ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt möglich?

Hier ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt nicht möglich. Ebenfalls besteht im Strafprozess die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.