Was ist beim Schnitt eines fremden Baumes zu beachten?

Was ist beim Schnitt eines fremden Baumes zu beachten?

Beim Schneiden eines fremden Baumes ist zweierlei zu beachten: Er darf nicht unter Naturschutz stehen. Der Schnitt hat fachgerecht zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so hat der Baumbesitzer das Recht, seinen Nachbarn auf Schadensersatz zu verklagen.

Was ist der Überhang eines fremden Baumes?

Als Überhang werden sämtliche Teile eines Baumes oder Strauches bezeichnet, die in das Nachbargrundstück hineinragen (auch die Wurzeln). Beim Schneiden eines fremden Baumes ist zweierlei zu beachten: Er darf nicht unter Naturschutz stehen.

Welche Bäume darf man über die Grundstücksgrenze Abschneiden?

Zweige – nicht jedoch ganze Bäume – die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man unter folgenden zwei Bedingung an der Grenze abschneiden:

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Kann man den Nachbarn zum Entfernen der Äste auffordern?

Nachbarn zum Entfernen der Äste auffordern! Zunächst ist es notwendig, den Nachbarn dazu aufzufordern, die überhängenden Baumteile zu beseitigen. Sinnvoll ist es, diese Aufforderung schriftlich zu absolvieren, da dies als Beleg gelten kann.

Wie wohnen die Nachbarn an der Grenze?

Die Nachbarn wohnen am Hang auf überein­an­der­lie­genden Grundstücken. An der Grenze ist eine Stufe im Gelände mit einer ein Meter hohen Mauer. Dort entlang hat der untere Nachbar eine Lebensbaum-Hecke, die dem oberen zu hoch ist.

Was sind angebliche Problembäume in der Nachbarschaft?

Solche angeblichen Problembäume, wie sich aus Ihrer Frage entnehmen lässt, sind nicht selten ein Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten! Als erstes ist immer eine visuelle Begutachtung der Linde sinnvoll, da der Leihe oftmals ganz anders vor einem Baum steht als ein Baumprofi, der jeden Tag damit zu tun hat.

Wie geht es mit Bäumen und Pflanzen nahe Grundstücksgrenze?

Bei Problemen mit Bäumen oder Pflanzen, die nahe eurer Grundstücksgrenze wachsen, solltet ihr grundsätzlich zuerst das Gespräch mit euren Nachbarn suchen, bevor ihr zur Säge greift, um überhängende Äste abzusägen. Das verlangt nämlich auch der Gesetzgeber. In §910 BGB, Absatz 1 heißt es:

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Wie kann man die überhängenden Baumteile beseitigen?

Zunächst ist es notwendig, den Nachbarn dazu aufzufordern, die überhängenden Baumteile zu beseitigen. Sinnvoll ist es, diese Aufforderung schriftlich zu absolvieren, da dies als Beleg gelten kann. In diesem Schreiben muss dem Baumbesitzer eine angemessene Frist mitgeteilt werden, innerhalb derer er die Entfernung vorzunehmen hat.