Was ist beim Ausspruch einer Verdachtskundigung zu beachten?

Was ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung zu beachten?

Arbeitnehmer müssen vor Ausspruch der Verdachtskündigung zu den gegen sie bestehenden Verdachtsmomenten angehört werden, damit sie die Möglichkeit hat, den Verdacht zu entkräften. Eine ohne vorherige Anhörung des verdächtigten Arbeitnehmers ausgesprochene Verdachtskündigung ist unwirksam.

Was versteht man unter einer Verdachtskündigung?

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitnehmers.

Ist die Anhörung des Arbeitnehmers eine Wirksamkeitsvoraussetzung?

Die Anhörung des Arbeitnehmers ist regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung. Anders ist es jedoch bei dem Ausspruch einer Verdachtskündigung. Hier verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch…

Wie ist die Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu unterscheiden?

Von der Anhörung des Arbeitnehmers ist bei einem solchen Nachschieben von Verdachtsmomenten die Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu unterscheiden.

Ist die Anhörung greifbar?

Die Anhörung muss sich auf einen greifbaren Sachverhalt beziehen. Dieser muss soweit konkretisiert sein, dass sich der Arbeitnehmer darauf substanziiert einlassen kann. Er muss die Möglichkeit erhalten haben, die Verdachtsgründe zu beseitigen oder zumindest zu entkräften und gegebenenfalls Entlastungstatsachen vorzubringen.

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Ist eine fehlerhaft durchgeführte Anhörung unwirksam?

Eine fehlerhaft durchgeführte Anhörung macht die Verdachtskündigung unwirksam, erst recht eine unterlassene Anhörung. Die Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen der Aufklärung des Sachverhalts den Arbeitnehmer anzuhören, gibt Ihnen viele Chancen, die Verdachtskündigung zu Fall zu bringen.