Inhaltsverzeichnis
Was ist bei Sonderbauten zu beachten?
Sonderbauten werden in den §§ 2 Abs. 4 und 51 Musterbauordnung geregelt. Da das Baurecht Ländersache ist, werden die Regelungen zu Sonderbauten in die jeweiligen Landesbauordnungen übernommen und in einzelnen Bundesländern durch spezielle Sonderbauverordnungen weiter konkretisiert.
Was gehört zu Sonderbauten?
Zu den geregelten Sonderbauten gehören: Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Bruttofläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten ohne Ferienwohnungen, Schulen, Hochschulen, Industriebauten, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung.
Wann ist ein Gebäude ein Sonderbau NRW?
bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m, 3. Gebäude mit mehr als 1 600 m2 Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung; ausgenommen Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen sowie Wohngebäude, 4.
Was ist der Gebäudewert?
Der Gebäudewert ist der Wert eines Gebäudes. Dabei kommt es nicht darauf an, um welche Art des Gebäude es sich handelt, sondern nur auf die Herstellungskosten und die Preisentwicklung. Das Grundstück, auf dem das Gebäude seinen Standplatz hat, wird in diesem Wert nicht mitgerechnet.
Wie wird der Vergleich eines Gebäudes berechnet?
Der Vergleichswert eines Gebäudes wird anhand der sogenannten Vergleichsgrundstücke berechnet. Bei diesem speziellen Verfahren wird der Wert anhand der gleichwertigen Gebäude berechnet. Dafür müssen aber ausreichend Vergleichsobjekte zur Verfügung stehen, damit der Wert berechnet werden kann.
Ist ein Gebäude besser zu verkaufen als ein altes Gebäude?
Das Gebäude hat einen höheren Wert als ein Haus, das auf dem Land steht und nur mit dem Auto erreichbar ist. Zudem ist ein Haus mit moderner Ausstattung in der Regel im Wert höher als ein älteres Gebäude. Das liegt einfach daran, dass ein modernes Gebäude besser zu verkaufen ist als ein Altbau.
Was ist Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes?
Als Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes gilt auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten.