Was ist Bedrohung fur ein Delikt?

Was ist Bedrohung für ein Delikt?

Die Bedrohung ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Hiermit ist ein Deliktstypus gemeint, bei dem nicht ein Rechtsgut verletzt sein muss, sondern bei dem die bloße Verursachung einer Gefahr bereits mit Strafe bedroht ist.

Wo beginnt eine Drohung?

In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird.

Ist Bedrohung ein Strafantragsdelikt?

Die Bedrohung stellt kein sog. Antragsdelikt dar, bei welchem das Opfer ein Strafverfahren einleiten muss, um eine Verurteilung des Täters herbeizuführen. Da die Bedrohung ein sog. Offizialdelikt ist, kommt es bei Bekanntwerden der Tat auch ohne einen Strafantrag des Opfers zur Strafverfolgung.

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Wie ist der Tatbestand der Bedrohung geregelt?

Der Tatbestand der Bedrohung ist in § 2412 StGB geregelt. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Es muss also nicht zu einer Verletzung eines Rechtsguts kommen. Vielmehr genügt die bloße Verursachung einer Gefahr bereits, um den Tatbestand der Bedrohung bejahen zu können.

Wann ist die Bedrohung strafbar?

Die Bedrohung ist in § 241 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Vor dem 3. April 2021 hat sich nur strafbar gemacht, wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht hat.

Ist die Bedrohung von der Nötigung bestraft?

Abzugrenzen in der Praxis ist die Bedrohung oftmals von der Nötigung nach § 240 StGB. Dort heißt es in Absatz 1: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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Wie erfahren Betroffene von einem wegen Bedrohung geführten Strafverfahren?

Die meisten Betroffenen erfahren von einem wegen Bedrohung geführten Strafverfahren, wenn sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder einen Äußerungsbogen zugeschickt bekommen haben. Wichtig ist, sich mit dem Schreiben der Polizei direkt an einen Strafverteidiger zu wenden und nichts zur Sache zu sagen.