Was ist AAG Erstattung von der Krankenkasse?

Was ist AAG Erstattung von der Krankenkasse?

Das Aufwendungsausgleichsgesetz („Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen“, AAG) gleicht Kostenrisiken aus, die kleinen und mittleren Unternehmen aus Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und aus Mutterschutz-Leistungen entstehen können.

Was ist ein Erstattungsantrag Krankenkasse?

Kostenerstattung bedeutet in der deutschen Krankenversicherung, dass Versicherte die erbrachten ärztlichen Leistungen mit den Leistungserbringern (Ärzte, Psychotherapeuten) zunächst direkt abrechnen und diese Kosten anschließend von der Krankenversicherung erstattet bekommen.

Wann bekommen Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse?

In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, weil bis dahin der Arbeitgeber noch eintritt. Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I.

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Welche Kosten werden von der Krankenkasse erstattet?

Anspruch auf Erstattung durch die Kasse besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Kasse kann dabei außerdem Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen.

Was bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse Wenn ich krank bin?

Mindestens müssen Krankenkassen aber 40 Prozent der Fortzahlung erstatten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber bei 80 Prozent Erstattung immer noch 20 Prozent der Entgeltfortzahlung aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Ein niedrigerer Beitrag wird mit einer höheren Selbstbeteiligung erkauft.

Wie wird das Erstattungsverfahren durchgeführt?

Das Erstattungsverfahren im Krankheitsfall wird für jeden Mitarbeiter bei der Krankenkasse durchgeführt, bei der er auch krankenversichert ist. Eine gesonderte Anmeldung der Mitarbeiter bei der Ausgleichskasse ist nicht erforderlich.

Welche Leistungen werden durch das Erstattungsverfahren erstattet?

Durch das Erstattungsverfahren U1 werden Leistungen erstattet, die der Arbeitgeber nach dem Gesetz an arbeitsunfähig erkrankte Arbeiternehmer/-innen und Auszubildende zu erbringen hat. Grundlage für die Berechnung der Erstattung bildet stets das fortgezahlte Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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Wie übermitteln sie die Erstattungsanträge bei uns?

Als Arbeitgeber übermitteln Sie die Erstattungsanträge per Datenübertragung über Ihr Abrechnungsprogramm oder maschinell erstellte Ausfüllhilfe sv.net. Damit die Daten bei uns ankommen, müssen Sie die Einzugsstellennummer/Betriebsnummer angeben. Die Betriebsnummer für das allgemeine Antragsverfahren und für Minijobs lautet: 980 0000 6.

Wie erfolgt die Auszahlung einer Erstattung?

Die Auszahlung einer Erstattung erfolgt grundsätzlich an den Antragsteller. Sind der Erlass oder die Erstattung an eine Auflage gebunden (z.B. an die Wiederausfuhr der Ware oder ihre Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung), muss diese Auflage erst erfüllt werden, bevor die Abgaben tatsächlich ausgezahlt werden.