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Was hat die Bank nach dem Tod des Kontoinhabers zu respektieren?
Auch hat die Bank nach dem Tod des Kontoinhabers laut dem Erbrecht-Ratgeber alle Vollmachten zu respektieren, die der Verstorbene vor seinem Tod an Dritte mit Gültigkeit über den Tod hinaus erteilt hat.
Ist das Girokonto im Todesfall aufgelöst?
Ist in diesen also eindeutig vermerkt, dass das Girokonto im Todesfall aufgelöst wird, ist das rechtskräftig. Denn laut Roth gelten die Geschäftsbedingungen auch für den erbenden Hinterbliebenen: „So wie die Kontobedingungen abgeschlossen sind, gehen sie auf die Erben über“, erklärt der Fachanwalt gegenüber ntv.
Wie müssen die Angehörigen sich nach dem Tod kümmern?
Denn nach dem Tod müssen sich die Angehörigen um zahlreiche bürokratische Angelegenheiten wie Beerdigung, Versicherungen und Erbschaftssachen kümmern. Und auch die Banken machen es den Trauernden nicht immer leicht: Denn zunächst muss geklärt werden, wer überhaupt auf das Konto zugreifen darf.
Wie kann das Konto eines verstorbenen offen bleiben?
Für diese besteht laut Gesetz jedoch keine Pflicht, das Konto aufzulösen. Das heißt, theoretisch kann das Konto eines Verstorbenen ewig offen bleiben. In der Praxis läuft das aber häufig anders, wie Wolfgang Roth, Fachanwalt für Erbrecht, gegenüber ntv erzählt.
Warum haben die Bankkonten einen neuen Inhaber?
Die Bankkonten erhalten also in dem Moment des Todes des Erblassers einen neuen Inhaber. Auch für die Bank sind mit dem Tod des bisherigen Kontoinhabers keine außergewöhnlichen Maßnahmen veranlasst.
Warum muss die Bank alle Verfügungen über das Konto des Verstorbenen ausführen?
Dann muss die Bank alle Verfügungen des Erben über das Konto des Verstorbenen ausführen.Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, steht für die Bank zunächst nicht fest, wer Erbe des Kontos ist.
Was ist mit dem Tod des Kontoinhabers zu tun?
Auch für die Bank sind mit dem Tod des bisherigen Kontoinhabers keine außergewöhnlichen Maßnahmen veranlasst. Die Bank ist insbesondere weder berechtigt noch verpflichtet, Konten zu sperren um möglicherweise eine vorbeugende Nachlasssicherung zu betreiben.